Verkehrsgewerbe

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Sach- und Fachkundeprüfung Personenverkehr

Jeder Omnibusunternehmer, der gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Omnibussen (über 9 Plätze einschließlich Fahrer) durchführt, muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.

Bild zu Sach- und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
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Sach- und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Jeder Unternehmer, der gewerbsmäßig Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen größer als 3,5t zulässigen Gesamtgewichts (einschließlich Anhänger) durchführt, muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.

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Fahrerqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen.

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Gefahrgutbeauftragte - Schulung und Prüfung

Lehrgänge und Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte.

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Gefahrgutfahrer - Schulung und Prüfung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Diese wird von der IHK ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.

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Verkehrspolitisches Leitbild für die Region Hellweg-Sauerland

Die IHK Arnsberg legt erstmals ein umfassendes und verkehrsträgerübergreifendes Gesamtkonzept für den langfristigen Infrastrukturausbau und die Verkehrsangebote vor.

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A 45-Brückensperrung im Raum Lüdenscheid

Auf der Autobahn A 45 (Sauerlandlinie) muss die Talbrücke „Rahmede“ beidseitig zwischen den Anschlussstellen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid dauerhaft für den PKW- und den LKW-Verkehr gesperrt werden. Die Brücke ist nicht mehr tragfähig und muss abgerissen und neu gebaut werden.

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die IHK bietet Informationen für einen ersten Einstieg in ein nachhaltiges betriebliches Mobilitätsmanagement.

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CO2-Aufschlag zur LKW-Maut: Transportwirtschaft zahlt doppelt

Maut Erhöhung und Ausweitung auf LKW ab 3,5 t. Die LKW-Mautsätze werden ab dem 01.12.2023 beinah verdoppelt und im nächsten Sommer auch auf leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet.