Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht werden Versicherungsvermittler und -unternehmen mit neuen Pflichten und Aufgaben konfrontiert. Dazu gehört unter anderem eine Erlaubnis, für die sie vor der IHK ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen müssen.