Aus- und Weiterbildung
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig -vor Beginn der Ausbildung- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen. Bei der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland erfolgt dies über das ASTA-Infocenter. Das Ausbildungsstätten-Infocenter ist ein zentrales Portal, wenn es um die Selbstverwaltung rund um das Thema Beruf im Zusammenhang mit den entsprechenden Ausbilderinnen und Ausbildern, den Azubis und der zuständigen IHK geht.
Notwendige Angaben im Ausbildungsvertrag sind:
- Art, Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Dauer der Probezeit (weitere Informationen)
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und des Urlaubs (siehe Tarifvertrag)
- Form des Ausbildungsnachweises
- Höhe der Ausbildungsvergütung und Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen (weitere Informationen)
- BA Betriebsnummer
Folgende Unterlagen werden von der zuständigen IHK benötigt (werden über das Asta-Infocenter hochgeladen):
- Antrag auf Eintragung
- Vertragsausfertigung für die IHK
gegebenenfalls sind noch folgenden Unterlagen notwendig:
- ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (weitere Informationen)
- sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (weitere Informationen)