Tiefbaufacharbeiter/-in

Neuordnung ab dem 01.08.2026

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereich Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.

Ausbildung

Tiefbaufacharbeiterinnen und Tiefbaufacharbeiter führen grundlegende Tätigkeiten in allen Bereichen des Tiefbaus aus, etwa im Straßen-, Kanal-, Leitungs-, Gleis- sowie Brunnen- und Spezialtiefbau. Zu ihren Aufgaben gehören das Herstellen und Sichern von Baugruben und Gräben, das Ausführen von Verbau- und Wasserhaltungsarbeiten , das Anlegen von Verkehrswegen einschließlich Pflaster-, Platten- und Asphaltarbeiten sowie das Verlegen von Infrastrukturleitungen. In der Ausbildung erwerben sie die Kompetenz, Aufträge zu planen und durchzuführen, Baustellen einzurichten, Baustoffe fachgerecht zu verarbeiten, Messungen und Zeichnungen zu erstellen, Maschinen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen.

Neue Verordnung:

BIBB Umsetzunghilfe "Ausbildung gestalten" (Download)

Ausbildungsordnung Bundesgesetzblatt Juni 2024 (pdf)

1. Änderung zu Ausbildungsverordnung Bundesgesetzblatt Dezember 2024 (pdf)


Alte Verordnung:

Ausbildungsordnung (pdf)
Ausbildungsplan / Sachliche und zeitliche Gliederung (pdf)
Ausbildungsrahmenplan (pdf)


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Eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte, die einen aktuellen Wissensstand haben und in der Lage sind, dieses Wissen in die komplexen Prozesse des Unternehmens einzubringen, ist ein wesentlicher Pfeiler für den Unternehmenserfolg. Für die Gewinnung ist die eigene Ausbildung eine perfekte Basis. Der nächste bedeutende Schritt ist die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auf einer strategischen Personalplanung bzw. -entwicklung aufgebaut werden sollte. So kann die Zukunftssicherung des Unternehmens dauerhaft gewährleistet werden.