Sicherstellungsgesetze regeln Vorrang von Staat und Bundeswehr

Die unterschiedlichen Leistungs- und Sicherstellungsgesetze ermöglichen es der öffentlichen Hand, die Unternehmen gegebenenfalls zu den zur Verteidigung und Krisenabwehr notwendigen Leistungen zu verpflichten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bundesleistungsgesetz BLG - Bundesleistungsgesetz. Zur Abwehr einer Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und zur Verteidigung kann der Staat Leistungen anfordern. Dies können die Überlassung von beweglichen und unbeweglichen Sachen oder Grundstücken, Werk-, Instandsetzungs- oder Verpflegungsleistungen sein. Vermeidbare Nachteile dürfen den Betroffenen nicht entstehen. Im Verteidigungsfall können Waffen, Werkzeuge, Fahrzeuge und andere Gerätschaften angefordert werden. Der Leistungserbringer ist angemessen zu entschädigen.
  • Verkehrsleistungsgesetz VerkLG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Dieses Gesetz ermöglicht die Anforderung von Verkehrsleistungen bei Naturkatastrophen, Unfällen oder Krisen für die Streitkräfte und die staatlichen Institutionen. Hierzu gehören Personenverkehr und Gütertransporte, die Überlassung von Verkehrsmitteln und Umschlageinrichtungen, Lager – und Logistikeinrichtungen sowie von IT-Systemen.
  • Verkehrssicherstellungsgesetz VerkSiG - Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs. Das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs ermächtigt zu Rechtsverordnungen, die Staat und Streitkräften einen Vorrang bei Verkehrsleistungen auch von privaten Verkehrsunternehmen einräumen. Unternehmen können verpflichtet werden, sich zu diesem Zweck mit Betriebsmitteln, Kraftstoffen und Ersatzteilen zu bevorraten. Die behördliche Zuständigkeit für die Durchsetzung dieser Ansprüche ist noch ungeklärt.
  • Wassersicherstellungsgesetz WasSiG.pdf. Es verpflichtet die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, Abwasseranlagen sowie Entwässerungsanlagen zu Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung.