Personalfachkaufmann/-frau (Prüfung)
Zulassung zur Prüfung
Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular (pdf)
Prüfungsgebühr: 300,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Termine
Schriftliche Prüfungstermine (pdf)
Termine unter Vorbehalt: Frühjahr 2023 Herbst 2023
Bekanntgabe Thema: 20. KW 49. KW
Ergebnismitteilung: 20. KW 49. KW
Fachgespräch: 22. KW 51. KW
Weitere Informationen
Profil
Strukturierung (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)