Die große Zahl neuer Regelungen auf Europa-, Bundes- und Landesebene macht es vor allem Industrieunterunternehmen schwer, sich ständig auf dem Laufenden zu halten. Deshalb bietet die IHK im Februar wieder ihr jährlich stattfindendes Update Umweltrecht an, wie seit 2018 in Partnerschaft mit dem BEW Duisburg, einem führenden Weiterbildungsanbieter im Bereich des Umweltrechts.
Fünf ausgewiesene, in Theorie und Praxis erfahrene Fachleute werden die Teilnehmer über die relevanten Neuerungen im Umweltrecht informieren. Ziel ist es, einen soliden Überblick aus erster Hand zu geben.

Folgende Themen werden behandelt:

Aktuelles Immissionsschutz- und Störfallrecht

  • Novelle der Industrie-Emissions-Richtlinie der EU (IED)
  • Umsetzung der IED in Deutschland - Auswirkungen auf die TA Luft, 4. BImSchV etc.
  • Vorstellung der 45. BImSchV
  • Vollzughinweise zur BImSchG-Novelle und Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen
  • Aktuelle Neuerungen im Störfallrecht

Aktuelles Wasserrecht /Aktuelles Bodenschutzrecht 

  • Verschlechterungsverbot
  • Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie
  • Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie
  • Umsetzung der Wasserwiederverwendungsverordnung
  • Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes 
  • Änderungen der Abwasserverordnung
  • EU-Bodenüberwachungs-Richtlinie
  • Rechtsprechung zum Bodenschutzrecht

Aktuelles Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht 

  • EU-Wettbewerbskompass
  • Clean Industrial Deal
  • Omnibus-Paket
  • EU-Circular-Economy Act
  • Aktueller Stand zur EU-Ökodesignverordnung
  • Aktueller Stand zur EU-Verpackungsverordnung
  • Stand der Novelle Gewerbeabfallverordnung 2025
  • Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
  • Umsetzung der EU-Batterieverordnung
  • Neuerungen im Elektrobereich

Aktuelles Chemikalien- und Gefahrstoffrecht 

  • REACH und REACH 2.0 - Vision und Revision 

Nachhaltigkeitsberichterstattung in mittelständischen Unternehmen

  • Nachhaltige Unternehmensführung
  • Nachhaltigkeitsberichtserstattung
  • Nachhaltigkeitsmanagement als Voraussetzung für Berichtserstattung
  • Berichtserstattung mit vertretbarem Arbeitsaufwand

Das Seminar ist bundesweit als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV behördlich anerkannt.

Die Veranstaltung findet am 5. Februar von 9:00 bis 17:00 Uhr online über die Plattform Zoom statt.

Die Teilnahme am Webinar kostet 99 Euro. 

Hier kommen Sie zur Anmeldung.