Mindestanforderungen im Gastgewerbe
Um die Betriebe bei der Umsetzung der Ausbildung zu unterstützen, wurden in Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband e.V., der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten NRW und den Industrie- und Handelskammern die sogenannten Mindestanforderungen für die gastgewerblichen Berufe erarbeitet. Diese geben Hilfestellung bei der Frage, wie die Inhalte in den Verordnungen in Hinblick auf Breite und Tiefe des geforderten Wissens interpretiert werden sollen.