Aus- und Weiterbildung
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
Ausbildung
Sie planen und organisieren die Geschäfts- und Leistungsprozesse in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten des Gesundheitswesens. Hierfür wenden sie sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an, informieren und betreuen Kunden und beobachten das Marktgeschehen im Gesundheitssektor. Sie erfassen Patientendaten und rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab. Zudem kalkulieren sie Preise und beschaffen bzw. verwalten Materialien und Produkte. Sie entwickeln Marketingstrategien und wirken beim betrieblichen Qualitätsmanagement mit. Daneben üben sie im gesundheitsspezifischen Finanz- und Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft allgemeine kaufmännische Tätigkeiten aus, wenn sie z. B. den Jahresabschluss erstellen oder Personalstatistiken führen.
Ausbildungsordnung (pdf)
Ausbildungsplan / Sachliche und zeitliche Gliederung (pdf)
Ausbildungsplan / Sachliche und zeitliche Gliederung (doc)
Ausbildungsvertrag
Antrag auf Verlängerung, Verkürzung, Löschung der Ausbildung
Vorzeitige Anmeldung zur Abschlussprüfung
Höhere Berufsbildung
Ein wesentlicher Pfeiler für den unternehmerischen Erfolg ist eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte, die einen aktuellen Wissensstand haben und in der Lage sind, dieses Wissen in die komplexen Prozesse des Unternehmens einzubringen. Um diese notwendigen Fachkräfte zu gewinnen, setzen Betriebe zunächst auf die eigene Ausbildung. Darüber hinaus ist auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedeutung, denn nur mit Hilfe einer strategischen Personalplanung bzw. -entwicklung kann die Zukunftssicherung des Unternehmens dauerhaft gewährleistet werden.
Höhere Berufsbildung
DQR - Deutscher Qualifikationsrahmen

Unterscheidungsmerkmale der Fortbildungsmöglichkeiten:
Fachwirt: Nimmt Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben der jeweiligen Branche auf mittlerer Ebene wahr.
Industriemeister: Qualifizierte industriell-technische Führungskraft.
Betriebswirt: Bereits erfolgreich als Fachwirt bewährt, kann selbständig Leitungsaufgaben wahrnehmen.
Technischer Betriebswirt: Bereits erfolgreich als Industriemeister bewährt, kann leitende Führungspositionen im technischen Bereich
wahrnehmen. Als Führungskraft kann er integrative Aufgaben an der Schnittstelle des technischen und
kaufmännischen Funktionsbereiches übernehmen.