Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung

Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  • zu den unter Abs. 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.


Anmeldung

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Anmeldeformular (pdf)

Prüfungsgebühr:     400,00 € (Gebührentarif) (pdf)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Termine

Schriftliche Prüfungstermine     Basisqualifikation (pdf)

Schriftliche Prüfungstermine     Handl. Qualifikation (pdf)


Termine unter Vorbehalt:                                                     Frühjahr 2023            Herbst 2023
Ergebnismitteilung BQ/HQ:                                                             25. KW                        51. KW

Mündl. Ergänzungsprüfung BQ:                                                     27. KW                        02. KW

Mündl. Ergänzungsprüfung/Fachgespräch HQ:                       28. KW                        03. KW


Weitere Informationen

Profil

Strukturierung Basisqualifikation (pdf)

Strukturierung (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)