Prüfung Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den unter Abs. 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular
Prüfungsgebühr: 400,00 € (Gebührentarif)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Schriftliche Prüfungstermine Basisqualifikation
Schriftliche Prüfungstermine Handl. Qualifikation
Termine unter Vorbehalt: Frühjahr 2022 Herbst 2022
Ergebnismitteilung BQ/HQ: 24. KW 51. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung BQ: 26. KW 02. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung/Fachgespräch HQ: 27. KW 04. KW
Profil
Strukturierung Basisqualifikation
Strukturierung
Prüfungsordnung
Verordnung