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Aus- und Weiterbildung

Prüfung Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall



Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  • zu den unter Abs. 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Anmeldeformular

Prüfungsgebühr:     400,00 € (Gebührentarif)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Schriftliche Prüfungstermine     Basisqualifikation

Schriftliche Prüfungstermine     Handl. Qualifikation


Termine unter Vorbehalt:                                                     Frühjahr 2022            Herbst 2022
Ergebnismitteilung BQ/HQ:                                                             24. KW                        51. KW

Mündl. Ergänzungsprüfung BQ:                                                     26. KW                        02. KW

Mündl. Ergänzungsprüfung/Fachgespräch HQ:                       27. KW                        04. KW

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