Prüfung Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Kunststoff und Kautschuk
Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/-in oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens eine einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk nach § 1 Abs. 3 aufweisen.
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular
Prüfungsgebühr: 400,00 € (Gebührentarif)
Bitte nutzen Sie für den Schriftverkehr zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Schriftliche Prüfungstermine Basisqualifikation
Schriftliche Prüfungstermine Handl. Qualifikation
Termine unter Vorbehalt: Frühjahr 2022 Herbst 2022
Ergebnismitteilung BQ/HQ: 24. KW 51. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung BQ: 26. KW 02. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung/Fachgespräch HQ: 27. KW 04. KW
Profil
Strukturierung
Strukturierung (Basisqualifikation)
Prüfungsordnung
Verordnung