Handelsfachwirt/-in (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung


Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in (VO 2014) ist zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Abs. 2 und 3 zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/-in oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Fachlageristen/Fachlageristin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Abs. 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.


Anmeldung

Anmeldeschluss
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Prüfungsgebühr:     300,00 € (Gebührentarif) (pdf)

Schriftliche Prüfungstermine (pdf)

Anmeldeformular (pdf)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Termine

Termine unter Vorbehalt:Herbst 2023Frühjahr 2024Herbst 2024
Ergebnismitteilung:46. KW20. KW46. KW
Fachgespräch:48. KW24. KW48. KW



Weitere Informationen

Formular für Thema Präsentation (pdf)

Merkblatt mündliche Teilprüfung (pdf)

Profil

Strukturierung (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)