Existenzgründung

Gründungszuschuss und Arbeitslosengeld für Selbstständige



Mit dem Gründungszuschuss unterstützt die Agentur für Arbeit Existenzgründerinnen und Gründer,
die durch die Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden.
Selbständige können sich auf Antrag auch in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter pflichtversichern.
Weiter Informationen finden Sie hier:


- Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosengeld für Selbstständige