Arbeitsschutz: Die Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung (BA) ist eine verbindliche schriftliche Anordnung des Arbeitgebers an die Beschäftigten für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen, Maschinen und andere technische Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie dem Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Rechtsgrundlagen:
Arbeitsschutzgesetz § 4 Nr. 7, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1
Betriebssicherheitsverordnung § 12 Abs. 2
Biostoffverordnung § 14
Gefahrstoffverordnung § 14

Eine BA enthält beispielsweise folgende Punkte:
- Anwendungsbereich
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregel
- Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Instandhaltung und Entsorgung.

Für BAs zu Gefahrstoffen bilden die Sicherheitsdatenblätter die wesentliche Quelle. Allgemein müssen sie entsprechend dem Stand der Gefährdungsbeurteilung aktualisiert und an neue Erkenntnisse angepasst werden.

Viele Berufsgenossenschaften (etwa die BG Holz und Metall) halten für die Erstellung von BAs Merkblätter und Arbeitshilfen bereit.