Webinar: CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus


Seit dem 1. Oktober 2023 unterliegen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff, einige Vorprodukte sowie eine begrenzte Anzahl nachgelagerter Produkte aus einem Drittland importieren, einer umfangreichen, quartalsweisen Meldepflicht. Die erste Meldung musste Ende Januar abgegeben werden.

Informieren Sie sich in unserem erneut angebotenen Webinar

am Dienstag, 19. März 2024,
um 10:00 Uhr,

welche Informationen Sie beim Hersteller in Erfahrung bringen müssen, welche Sie aus eigenen Quellen hinzufügen müssen, sowie wann und an wen die Daten zu melden sind. Sie erhalten außerdem einen Ausblick auf die Zeit nach der Übergangsphase (ab 2026), wenn CBAM-Zertifikate zu kaufen sind und erfahren, welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen.

Referenten: Thorsten Glaubitz und Stephan Freismuth, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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