Beratungskostenzuschüsse

Beratungskostenzuschüsse

Das Land NRW und der Bund gewähren neben Förderdarlehen auch Fördermittel in Form von Zuschüssen für Beratungen durch Unternehmensberater. Unternehmensberater können wichtige Partner sein für den Aufbau, den Erhalt und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Je nach Beratungsbedarf sind Zuschüsse zu den Beratungskosten möglich. Wir sind als regionale Kontaktstelle erster Ansprechpartner.

Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)

Die Beratungsförderung des Landes NRW (BPW) richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer, die beabsichtigen, ein Unternehmen als selbständige Existenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen oder zu erwerben oder sich an einem Unternehmen als tätiger Gesellschafter in der Regel mit mindestens 50 25 Prozent des gezeichneten Kapitals zu beteiligen.
Gefördert werden kann im Rahmen einer Gründungsberatung die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung des Gründungskonzeptes vor dessen Realisierung. Gründungs- und Beteiligungsberatungen können mit 6 Tagewerken, Übernahmeberatungen mit 8 Tagewerken gefördert werden. Weitere Varianten sind möglich. Ein förderfähiges Beratungstagewerk umfasst acht Stunden Beratungstätigkeit und beträgt pauschal 1.020,00 Euro. Der Zuschuss beträgt maximal 50%, mithin 510,00 Euro je Tagewerk. Für Personen, die Bürgergeld beziehen oder an einer sog. Zirkelberatung teilnehmen, gelten andere Fördersätze.

Hier können Sie den Flyer herunterladen

Weitere Informationen erhalten Sie hier https://www.ihk-nrw.de/ibp/beratungsprogramm-wirtschaft-nrw.

Förderung von Unternehmensberatungen von KMU

Ziel des Programms ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Die Richtlinien des Förderprogramms der BAFA wurden am 02.01.2023 komplett überarbeitet. Sie gelten bis 31.12.2026.

Das Bundesprogramm richtet sich an Jungunternehmen, die nicht länger als ein Jahr am Markt sind und im Haupt- oder Nebenerwerb gegründet wurden. Aber auch an Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten die Rechtsform geändert haben oder bei denen ein Wechsel
in der Geschäftsführung erfolgte, zudem an Unternehmen ab dem zweiten Jahr nach der Gründung (als Gründungsdatum zählt jeweils der Tag der Gewerbeanmeldung - auch bei Gründung im Nebenerwerb). Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinien mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis Ende 2026. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in der Region Hellweg und Sauerland 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Jungunternehmen müssen sich ein Kontaktgespräch mit der IHK bestätigen lassen. Das Gespräch kann dabei in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Antragsstellung oder unmittelbar vor (Abschluss-) Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgen.
Weitere Informationen zu den oben genannten Förderungen erhalten Sie neben einem Anruf bei uns auf www.bafa.de.

INQA-Erstberatung in NRW

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte in NRW (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Neben der Beschäftigtengrenze darf das Unternehmen einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro aufweisen. Zudem können nur Unternehmen, die seit mindestens 2 Jahren am Markt tätig sind (bei Änderung der Rechtsform muss die Gründung mehr als 5 Jahre zurückliegen) mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten gefördert werden.

Die Teilnahme an INQA-Coaching funktioniert in 3 einfachen Schritten:

INQA-Erstberatung: Interessierte Unternehmen können eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. Hier wird die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus.

INQA-Coaching im Betrieb: Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Berater*innen, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Das INQA-Coaching kann bis zu 7 Monate dauern.

Abschlussgespräch mit IBS. Etwa 3–6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings wird ein Abschlussgespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geführt.

Weitere Informationen unter www.inqa.de/inqa-coaching

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung

Kleine und mittlere Unternehmen, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, können einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen erhalten, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Unterstützt werden u.a. folgenden Anlässen: Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens, frühzeitige Umstrukturierung, notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge bis hin zur Unterstützung bei der Beantragung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

(www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15367/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp---beratung.html#formulare)