Ausbau der Solarenergie im Regionalplan Arnsberg

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Mit der 22. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis) werden neue Solarenergiebereiche festgelegt, um die Nutzung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen zu steuern und zu beschleunigen.

Hintergrund dieser Änderung sind neue landes- und bundesrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Anpassungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) und die Privilegierung von Freiflächen-Solarenergieanlagen im Baugesetzbuch (BauGB). Diese Regelungen erweitern die Flächenkulisse, auf denen Solarenergieanlagen künftig errichtet werden können.

Was wird geplant?

Die Änderung betrifft den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis. Ziel ist, raumbedeutsame und darstellungsrelevante Flächen für Freiflächen-Solarenergie zu definieren. Grundlage dafür ist eine Abfrage bei den Kommunen, die im Sommer 2025 durchgeführt wurde. Dabei wurden bestehende, geplante und angefragte Flächen mit den Daten der Regionalplanungsbehörde abgeglichen. Nur Flächen, die den Zielen der Raumordnung entsprechen, werden in die weitere Planung aufgenommen. Bestehende Festlegungen im Regionalplan, etwa als „Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen Regenerative Energien – Freiflächenphotovoltaik“ oder als bereits ausgewiesene Solarenergiebereiche, bleiben unverändert bestehen.

Warum das wichtig ist

Durch die klare Festlegung geeigneter Standorte soll der Ausbau der Solarenergie besser planbar und konfliktarm erfolgen – insbesondere im Hinblick auf konkurrierende Nutzungsansprüche. So können Unternehmen, Kommunen und Investoren frühzeitig erkennen, wo Projekte künftig möglich sind, und gleichzeitig werden Umwelt- und Flächenbelange berücksichtigt.

Die Karten mit der Übersicht der geplanten Änderungsbereiche finden Sie auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg. Eine Verlinkung finden Sie unter weiterführende Links.