3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW – Nachhaltige Entwicklung im Fokus

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 14. März 2025 die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten Stellen zu beteiligen.

Ziel der 3. Änderungen des LEP NRW ist es, für Nordrhein-Westfalen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu befördern. Durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Flächen und Ressourcen soll mehr zu Klimaschutz und Klimaanpassung beigetragen und die Flächenbedarfe sollen insbesondere für die Wirtschaft, die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau in Einklang mit der Erhaltung der Natur gebracht werden.

Wesentliche Schwerpunkte der dritten Änderung

  • „5-Hektar-Grundsatz“: Die sechs Planungsregionen erarbeiten gemeinsam mit den Kommunen maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen, mit dem das Ziel einer flächensparenden Siedlungsentwicklung kooperativ erreicht werden kann. Angestrebt wird eine Reduktion der täglichen Neuinspruchnahme von Flächen auf 5 Hektar pro Tag, in der Langfrist-Perspektive soll eine Flächenkreislaufwirtschaft erreicht werden.
  • Brachflächen aktivieren: Brachflächen werden künftig nicht mehr auf den planerischen Siedlungsflächenbedarf angerechnet.
  • Mehr Flexibilität für die kommunale Bauleitplanung: Der Plan schafft neue Ausnahmen für eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung im Freiraum. Zudem erhalten kleinere Ortschaften wieder mehr Entwicklungsperspektiven.
  • Ressourcenschonender Rohstoffabbau: Die Regionalplanung erhält die künftige Vorgabe, bei der Rohstoffsicherung für Kies und Sand Einsparpotenziale bei Primärrohstoffen stärker als bisher zu berücksichtigen.
  • Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik: Ein neuer Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Solarenergie soll eingeführt werden.
  • Schutz wertvoller Agrarbereiche: Regionen, die Flächen mit hoher Qualität für die Lebensmittelproduktion und einer besonderen Bedeutung für die Landwirtschaft aufweisen, sollen in den Regionalplänen künftig als „Landwirtschaftliche Kernräume“ festgelegt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.04.2025 bis 30.06.2025

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Entwurf des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht liegen Montag bis Freitag während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme u. a. aus bei der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg.

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw.de) sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde (www.landesplanung.nrw.de) und im Beteiligungsportal „Beteiligung. NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892 .

Abgabe von Stellungnahmen

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch zu übermitteln

„Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892) oder per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de)

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt lediglich bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder das Postfach erfolgen.