Unternehmensfinanzierung

KBG-Sonderprogramm Wachstum/Nachfolge

 

Bereits die „IHK-Studie zum Nachfolgegeschehen in NRW“ hat deutlich gezeigt: In den nächsten zehn Jahren werden die Inhaber von ca. 282.000 Unternehmen in NRW in den Ruhestand gehen und eine Nachfolge suchen. Viele dieser Unternehmen sind dann zwar übergabereif, aber bei Weitem nicht übernahmefähig. Fachleute gehen davon aus, dass etwa drei Viertel der Unternehmen keinen Nachfolger finden werden. Das liegt vor allem daran, dass die Unternehmen i. d. R. nicht wettbewerbsfähig aufgestellt und aufgrund ihrer geringen Gewinne für potenzielle Nachfolger nicht interessant sind. Sie haben somit nur eine Chance, wenn sie die nächsten Jahre nutzen und den Grundstein für eine Zukunftsfähigkeit und ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Unternehmens legen. Mit dem Programm sollen zudem gewerbliche Unternehmen in NRW unterstützt werden, die Zukunftsinvestitionen tätigen möchten.

Viele notwendige Investitionen sind aber nur dann realisierbar, wenn die Finanzierung mit ausreichend Eigenkapital untermauert ist. Und hier setzt das KBG-Sonderprogramm an: Mithilfe des Programms wird das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens aufgestockt. Dabei richtet sich die Höhe der Beteiligung nach dem vorhandenen wirtschaftlichen Eigenkapital. Hat ein Unternehmen bis zu 25.000 EUR Eigenkapital, beträgt die Beteiligung aus dem Sonderprogramm ebenfalls 25.000 EUR; bei 50.000 EUR, 100.000 EUR oder 200.000 EUR Eigenkapital gewährt die KBG eine stille Beteiligung in gleicher Höhe (Eigenkapitalparität).

Durch das Sonderprogramm verbessert sich nicht nur die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens, sondern die Kreditfinanzierung wird ergänzt und macht viele Finanzierungen erst möglich. Anders als bei privaten Beteiligungsgesellschaften hält die KBG als stille Gesellschafterin keine Anteile am Unternehmen und nimmt auch keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung. Der Unternehmer bleibt der alleinige Inhaber und Gesellschafter.

Interessierte Unternehmen können sich bei Fragen zu dem KBG-Programm an unsere Ansprechpartner wenden.

Von dort aus werden auch die Unterlagen der Antragstellung an die KBG NRW weitergeleitet. Diese wird zeitnah prüfen und im positiven Fall die Übernahme der stillen Beteiligung zusagen.