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Kontakt

IHK Arnsberg,
Hellweg-Sauerland
Königstraße 18-20
59821 Arnsberg
Tel. 02931 878-0
Fax 02931 878-100

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Verkehrsgewerbe

 

Sach- und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Jeder Unternehmer, der gewerbsmäßig Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen größer als 3,5t zulässigen Gesamtgewichts (einschließlich Anhänger) durchführt, muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen. weiter

Gefahrgutfahrer - Schulung und Prüfung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Diese wird von der IHK ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat. weiter

Sach- und Fachkundeprüfung Personenverkehr

Jeder Omnibusunternehmer, der gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Omnibussen (über 9 Plätze einschließlich Fahrer) durchführt, muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen. weiter

Fahrerqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen. weiter

Gefahrgutbeauftragte - Schulung und Prüfung

Lehrgänge und Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte weiter

Positionspapier "Verkehrsinfrastruktur und Standortqualität"

Mit dem Positionspapier "Verkehrsinfrastruktur und Standortqualität" richten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerksorganisationen, unternehmer nrw sowie zahlreiche nordrheinwestfälische Branchenverbände der Bauwirtschaft, der Verkehrs- und Logistikwirtschaft, der Häfen und des Handels einen gemeinsamen dringenden Appell an die Politik auf Bundes- und Landesebene, den dramatisch wachsenden Investitionsstau im Bereich der Verkehrsinfrastruktur aufzulösen, bevor der Wirtschaftsstandort NRW nachhaltig Schaden zu nehmen droht. mehr...


Verkehrspolitisches Leitbild für die Region Hellweg-Sauerland

Die IHK Arnsberg legt erstmals ein umfassendes und verkehrsträgerübergreifendes Gesamtkonzept für den langfristigen Infrastrukturausbau und die Verkehrsangebote vor. mehr...

Lückenschluss gefordert

Die beiden Industrie- und Handelskammern Arnsberg und Hagen treiben mit der Gründung der „Unternehmerinitiative Pro A 46“ die Planung und den Bau eines wichtigen, aber trotzdem immer noch nicht realisierten Straßenbauprojektes voran. mehr...

Unternehmerinitiative B 55

Herzlich Willkommen bei der Unternehmerinitiative B 55 Lippstadt - Erwitte - Warstein mehr...

Hellweg-Sauerland braucht leistungsfähige Verkehrswege

IHK-Verkehrsausschuss benennt Projektvorschläge zum Bundesverkehrswegeplan 2015. mehr...

Maut auf ausgewählten Bundesstraßen kommt!

Der Bundestag hat die Einführung der Mautpflicht auf ausgewählten Bundesstraßen für Lkws ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beschlossen. Die Regelung betrifft insbesondere vier- und mehrstreifige Bundesstraßen, die autobahnähnlich ausgebaut und an eine Bundesautobahn angebunden sind. Die Regelung gilt ab dem 1. August 2012. mehr...
Dok.-Nr.:
[15513]

Datum:
[10/22/2009]

Ansprechpartner


Sabine Voigt
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Tel:02931/878-159
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Dipl.-Ing.
Stephan Britten
Tel:02931 878-271
Fax:02931 878-285

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Links

  • Berufskraftfahrer - Qualifikation IHK
  •  

  • Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
  •  

  • Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e. V. (VVWL)
  •  

  • Verband des priv. gewerbl. Straßenpersonenverkehrs NRW (Taxenverband)
  • "Der neue Rechtsrahmen
    für den Busverkehr"

    Nachdem am 1. Januar 2013 das neue Personen-beförderungsgesetz in Kraft getreten ist, hat die IHK Region Stuttgart ihren 2009 veröffentlichten Leitfaden "Vergaben im Busverkehr" grundlegend überarbeitet. Hier finden Sie die Broschüre "Der neue Rechtsrahmen für den Busverkehr" zum Download und einen Link zur Bestellung der Printfassung.

     
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