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IHK Arnsberg,Hellweg-SauerlandKönigstraße 18-2059821 ArnsbergTel. 02931 878-0Fax 02931 878-100Öffnungszeiten:Mo-Do: 8 - 17 UhrFr: 8 - 15.30 Uhr
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Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht kommen zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben auf die Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, die IHKs und den DIHK zu: Seit Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und -berater in der Regel eine Erlaubnis. Hierfür müssen sie vor der IHK ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen.
Zudem müssen sich gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater seit Mai 2007 in einem Online-Register verzeichnen lassen. Dieses Register wurde beim DIHK eingerichtet und wird von den IHKs geführt. Es erlaubt freie Einsicht in die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers und eine Überprüfung seiner Zulassung. Das Register sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.
Warum gibt es neue Regeln, was ist ihr Ziel? Was ändert sich, wer ist betroffen? In einem Merkblatt bietet der DIHK eine grundsätzliche Zusammenfassung zum Thema:
Merkblatt "Neue Regeln für Versicherungsvermittler" (Stand: 23. Mai 2007) als Download.
Anträge und Formulare
Hinweis:
Die Formularfelder sind interaktiv und können direkt am PC ausgefüllt werden. Anschließend drucken Sie das betreffende Formular bitte aus und schicken es uns eigenhändig unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisunterlagen (siehe Checkliste) zu.
Checkliste
Die Checkliste gibt Ihnen Informationen über die erforderlichen Nachweisunterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler (§ 34d Abs. 1 GewO)
Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO juristische Personen
Antragsformular für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler als Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sowie für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler als juristische Personen (GmbH, AG, Genossenschaft, Verein). Bei Personengesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen.
Bei Delegation des Sachkundenachweises auf eine vertretungsberechtigte angestellte Person, ist dises Formular ergänzend zum Erlaubnisantrag einzureichen.
Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO und Erteilung einer Registrierungsnummer
Antragsformular, wenn die Erlaubnis ohne Registrierung beantragt wurde und die Registrierung nunmehr erfolgen soll. So auch für die gebundenen Vermittler, die eine Erlaubnis ohne Registrierung beantragt haben und über Ihr Versicherungsunternehmen aus dem Register gelöscht wurden und nunmehr die Neuregistrierung herbeiführen müssen.
Mitteilung über die Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Hiermit teilen Gewerbetreibende die Aufnahme der Tätigkeit in einem anderen EU-Staat oder EWR-Staat mit.
Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung (§ 34d Abs. 3 GewO)
Antragsfomular für Versicherungsvermittler, die die Vermittlung lediglich als Ergänzung zu ihrer Haupttätigkeit erbringen (z.B. Autohäuser).
Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO
Ansprechpartner: