Sachverständigenverzeichnis

Die Kammer ist gesetzlich ermächtigt, für bestimmte Sachgebiete Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Vorausgesetzt wird der Nachweis der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung. Zum Aufgabenbereich der Kammer gehört auch die Benennung von Sachverständigen gegenüber den Gerichten, Behörden, Firmen und Verbrauchern.

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