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IHK Arnsberg,Hellweg-SauerlandKönigstraße 18-2059821 ArnsbergTel. 02931 878-0Fax 02931 878-100Öffnungszeiten:Mo-Do: 8 - 17 UhrFr: 8 - 15.30 Uhr
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Im Fall von Cyber-Kriminalität gibt es viele Schwierigkeiten: Oft bemerken Unternehmen gar nicht, dass sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind. Doch auch wenn dies auffällt, werden die Taten nur selten angezeigt. Daher hat das Bundeskriminalamt die Broschüre "Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft im Fall von Cyber-Crime" herausgegeben. mehr...
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Zum 11. Juni 2010 sind die Änderungen zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung des „Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ in Kraft getreten. mehr...
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Jedes Unternehmen, das regelmäßig („nicht nur gelegentlich“) künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und in Anspruch nimmt, muss in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von derzeit 4,9 Prozent in die Künstlersozialversicherung (KSV) zahlen. mehr...
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Versteigerungen sind nach der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen spätestens zwei Wochen vor dem Termin der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. mehr...
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Merkblätter zumWirtschaftsrecht
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Hier gibt es grundlegende Informationen zum Vertragsrecht zum Handelsrecht zum Unternehmensrecht zum Gesellschaftsrecht zum Gewerberecht zur Werbung und dem Wettbewerbsrecht zur Rechtsverfolgung und dem Verfahrensrecht sowie zum Arbeitsrecht, außerdem Infos zu wichtigen gesetzlichen Neuregelungen. mehr...