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ZAHLEN, BITTE!
Süßwaren aus NRW: Produktion 2024 um fünf Prozent gesunken Im Jahr 2024 haben Betriebe des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes 764.000 Tonnen Süßwaren produziert. Bezogen auf die Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl des Landes sind das 116 Gramm Süßwaren pro Kopf und Tag. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sank die zum Absatz bestimmte Produktionsmenge von Süßwaren um 42.000 Tonnen bzw. 5,2 Prozent zum Vorjahr. Der Absatzwert stieg dagegen nominal um 73,2 Millionen Euro beziehungsweise 1,9 Prozent auf 4,0 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm Süßwaren erreichte im Jahr 2024 den höchsten Stand der letzten zehn Jahre: Mit 5,24 Euro war er um 7,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 35,4 Prozent höher als im Jahr 2015 mit damals 3,87 Euro je Kilogramm. Von der NRW-Süßwarenproduktion des Jahres 2024 entfiel der größte Anteil mit 419.000 Tonnen (-6,4 % gegenüber 2023) auf Süßwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weißer Schokolade). Darunter befanden sich 258.000 Tonnen (-7,7 %) Dragees, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse. Ferner wurden 336.000 Tonnen (-1,8 %) Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen produziert. Bundesweit stieg der Absatzwert der Süßwarenproduktion im Jahr 2024 um 0,7 % auf 12,0 Milliarden Euro. 33,3 Prozent auf nordrhein-westfälische
wirtschaft 03+04/2026
Foto: Ruslan Mitin stock.Adobe.com
Betriebe. 42,5 Prozent des nordrheinwestfälischen Absatzwertes wurde in Betrieben des Regierungsbezirkes Köln erzielt, gefolgt von Betrieben in den Regierungsbezirken Detmold (32,5 %), Düsseldorf (19,6 %), Münster (4,1 %) und Arnsberg mit 1,3 Prozent. Nach vorläufigem Ergebnis sank die Absatzproduktion von Süßwaren in den ersten drei Quartalen 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,5 Prozent auf 567.000 Tonnen, während der Absatzwert nominal um 17,6 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro stieg. Der durchschnittliche Absatzwert pro Kilogramm stieg gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um
18,2 Prozent und gegenüber den ersten drei Quartalen 2021 um 52,8 Prozent auf 5,91 Euro. Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises (ohne Umsatz- und Verbrauchsteuer) ab Werk berechnet. Es handelt sich um nominale (also nicht preisbereinigte) Absatzwerte. Betrachtet wurden Süßwaren ohne Dauerbackwaren.
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