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INHALT:

ihk aktuell

Bekanntmachung

Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland hat am 13. März 2025 gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), und gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Bst. b der Satzung der Industrie- und Han-delskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland vom 28. Januar 2009, zuletzt geändert durch die Fünfte Änderung der Satzung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland vom 12. Juli 2022, folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Wahlordnung Die Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland vom 6. April 2016, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 10. Juni 2020, wird wie folgt geändert: § 7 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung: Wahlgruppe I (Industrie) Wahlbezirk A: 5 Mitglieder Wahlbezirk B: 7 Mitglieder Wahlbezirk C: 8 Mitglieder Wahlbezirk D: 5 Mitglieder Wahlgruppe II (Groß- und Einzelhandel) Wahlbezirk A: 4 Mitglieder Wahlbezirk B: 3 Mitglieder Wahlbezirk C: 2 Mitglieder Wahlbezirk D: 3 Mitglieder Wahlgruppe III (Dienstleistungen) Wahlbezirk A: 6 Mitglieder Wahlbezirk B: 3 Mitglieder Wahlbezirk C: 4 Mitglieder Wahlbezirk D: 3 Mitglieder Wahlgruppe IV (Finanzdienstleistungen): 4 Mitglieder, je eines aus den Bereichen a) Privatbanken b) Sparkassen c) Genossenschaftsbanken d) Sonstige Finanzdienstleistungen Wahlgruppe V (Energie- und Wasserversorgung): 2 Mitglieder“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Die nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern erforderliche Genehmigung ist am 16.04.2025 durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Sie ist im IHK-Mitteilungsblatt (IHK-Magazin „wirtschaft“) bekannt zu machen. Arnsberg, den 16. April 2025 Der Präsident Andreas Knappstein

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Der Hauptgeschäftsführer Jörg Nolte

wirtschaft 07+08/2025


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