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Seite 55: eCarnet und Co: Umstellung auf digitale Prozesse in der Außenwirtschaft Die Ausstellung von Außenwirtschafts...

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INHALT:

eCarnet und Co: Umstellung auf digitale Prozesse in der Außenwirtschaft Die Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten wird digital: Zum 30. September 2025 stellt die IHK Arnsberg im Bereich der Außenwirtschaftsdokumente auf digitale Verfahren um. Dann werden Ursprungszeugnisse oder Carnets nicht mehr auf dem bisherigen postalischen Weg oder durch persönliche Beantragung oder Abholung abgewickelt werden können. Die elektronische Beantragung beziehungsweise Bearbeitung hat für Unternehmen viele Vorteile: Postwege oder Botengänge können eingespart werden und Kommentare sowie Begründungen der IHK werden online übermittelt. Notwendige Änderungen in den Dokumenten kann die IHK ebenfalls elektronisch anfordern. Rechnungen und andere Dokumente können dem Ursprungszeugnisantrag zur Bescheinigung als Datei beigefügt werden. Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden. Rund 80 Prozent der Unternehmen nutzen bereits die Möglichkeit der digitalen Beantragung von Ursprungszeugnissen (eUZ). Das geht einfacher, schneller und dennoch sicher. Mit der IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) ermöglichen die IHKs Unternehmen, Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen oder Lieferantenerklärungen – online zu beantragen. Der Ausdruck der Dokumente geschieht dann nach Bewilligung durch die IHK im beantragenden Unternehmen. Die bisherige Original-Unterschrift auf dem Antrag wird durch die qualifizierte elektronische Signatur der IHK-Sachbearbeiter ersetzt.

wirtschaft 07+08/2025

Grafik: IHK München

Schritt für Schritt zum eUZ: 1. Benennen Sie einen UZ-Administrator. 2. Im Anschluss erfolgt die Freischaltung durch die IHK. 3. Beantragen Sie das Ursprungszeugnis oder andere Außenwirtschaftsdokumente. 4. Mögliche Unklarheiten werden direkt über das System kommentiert/gelöst. 5. Die Bewilligung erfolgt durch die IHK. 6. Der Ausdruck wird im Unternehmen vorgenommen. Auch für die Ausstellung von Carnets für die vorübergehende Ausfuhr von zum Beispiel Messegut gibt es ein digitales Verfahren. Auch dabei liegen die Vorteile für Unternehmen in der erleichterten Beantragung und der verbesserten Abwicklung. Schritt für Schritt zum eCarnet: 1. Registrieren Sie sich unter www.e-ata.de. 2. Benennen Sie den eCarnet-Administrator. 3. Im Anschluss erfolgt die Freischal-

tung durch die IHK 4. Beantragen Sie das Carnet ATA/CPD 5. Mögliche Unklarheiten werden direkt über das System kommentiert/gelöst 6. Die Bewilligung und der Druck erfolgen durch IHK. 7.  Das Carnet ATA/CPD erhalten Sie postalisch. 8. Carnet wird von Ihnen unterschrieben. 9. Die Nämlichkeitssicherung erfolgt durch den Zoll. Bei Fragen rund um die digitalen Verfahren können sich Unternehmen in der IHK an Jens Bürger wenden. Unternehmen sollten beachten, dass mit der Umstellung auf die digitalen Verfahren schriftliche oder persönliche Anträge von Außenwirtschaftsdokumenten ab dem 1. Oktober 2025 ni cht mehr bearbeitet werden können. Jens Bürger 02931 878-141 buerger@arnsberg.ihk.de

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