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werten. Im Zweifel sind die Bezüge Benachteiligter nach oben zu korrigieren. Darüber hinaus sehen die Regelungen der EU umfangreiche Entschädigungs- und Schadensersatzregelungen für Arbeitnehmer vor, kehren die Beweislast um und privilegieren bei Verfahrenskosten die Arbeitnehmerseite. Bei Verstößen drohen Unternehmen zudem erhebliche Bußgelder, vergaberechtliche Nachteile sowie weitere Sanktionen bei wiederholten Verstößen. Wie können Unternehmen sich auf die Umsetzung vorbereiten? Es kann hilfreich sein, neutrale Kriterien für gleiche und gleichwertige Arbeit festzulegen sowie einen Wertvergleich der Arbeit vorzunehmen und jeder Arbeitsplatz zu bewerten. Als Kriterien sind unter anderem geeignet:   Erfahrungen und Fähigkeiten die für die konkrete Arbeit relevant sind,   emotionale, psychische und körperliche Belastungen,   Verantwortung für Mitarbeiter,

Betriebsmittel oder Finanzen,   Arbeitsbedingungen wie Umgebung, Schmutz, Lärm oder Gefahren. Im nächsten Schritt ist für jede Gruppe der Verdienstunterscheid zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) zu berechnen und daraufhin zu bewerten, ob es objektive Gründe für einen Unterschied gibt. Gibt es diesen nicht, müssen die Entgelte einzelner Mitarbeitenden angepasst werden. Erleichterung in diesem Prozess können automatisierte Verfahren zur Kennzahlermittlung und Abhilfemechanismen bieten. Der Gesetzgeber ist aufgerufen im Zuge der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht die noch offenen Fragen möglichst eindeutig zu regeln. Dazu gehört die möglichst Eindeutige Definition der Vergütungsbestandteile die dem Vergleich zugrunde zu legen sind (Gehalt, Urlaubs- Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Belegschaftsaktien oder Sachleistungen und so weiter). Außerdem wäre eine Privilegierung von tarifvertraglichen Vergütungsre-

gelungen, ein Katalog von Rechtfertigungsgründen für Differenzierungen und die Möglichkeit einer konsolidierten Berichterstattung hilfreich. Das Ziel, das die EU verfolgt, ist richtig und wichtig: Verdienstunterschiede bei gleichwertiger Tätigkeit zwischen Männern und Fragen müssen abgebaut werden. Doch für die Unternehmen bedeutet dies nun zusätzliche Bürokratie. Wünschenswert wäre es gewesen, man hätte in Brüssel berücksichtigt, dass Unternehmen bereits ein hohes Maß an Bürokratie auferlegt ist und dies nicht durch weitere Forderungen nach Berichts- und Dokumentationspflichten erhöht.

Christoph Strauch 02931 878-144 strauch@arnsberg.ihk.de

Neubau eines Logistikzentrums BILSTEIN GROUP in Gelsenkirchen

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