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politik

Foto: Celt Studio - stock.Adobe.com

Gender Pay Gap: Mehr Transparenz beim Entgelt Mit dem Gender Pay Gap wird der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen beschrieben. Bereits mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie dem Entgelttransparenzgesetz sollen in Deutschland objektive und geschlechtsneutrale Entgeltstrukturen von Unternehmen geschaffen werden, die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten. Nun kommen mit der Entgelttransparenz-Richtlinie weitere Vorgaben aus Brüssel. Die neue EU-Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in nationale Gesetze umgesetzt werden. Der Spielraum dabei ist gering, da vieles bindend vorgegeben ist. Für die Unternehmen bedeutet dies ein mehr

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an Bürokratie, denn die neuen Regelungen aus Brüssel zur Verkleinerung des Gender Pay Gaps sehen unter anderem folgendes vor:   Ausweitung des Fragerechts für Bewerbende schon vor dem Vorstellungsgespräch nach Einstiegsgehalt, einschlägigen Tarifverträgen.   Auskunftsanspruch für alle Mitarbeitenden unabhängig von der Betriebsgröße, wobei der Arbeitgeber jährlich über das Auskunftsrecht informieren muss.   Anspruch der Mitarbeitenden auf Mitteilung des Durchschnittsgehalts.   Berichtspflichten für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmenden,

alle 1 bis 3 Jahre je nach Betriebsgröße. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter eine gemeinsame Entgeltbewertung (Joint Pay Assessment) vornehmen im Hinblick auf:   Männliche/weibliche Arbeitnehmer je Vergleichsgruppe,   Information über durchschnittliches Gehaltsniveau,   Unterschiede und objektive rechtfertigende Gründe dafür. Außerdem müssen Arbeitgeber Maßnahmen zur Beseitigung nicht gerechtfertigter Unterschiede, immer wenn der Unterschied sechs Prozent oder mehr beträgt, ergreifen und die Wirksamkeit früherer Maßnahmen be-

wirtschaft 03+04/2026


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