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wird über einen Rückbau der Gasnetze nachgedacht. In Mannheim plant der städtische Energieversorger bereits 2035 mit einer Stilllegung aller Gasnetze.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Netzbetreiber hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, sodass eine endgültige Entscheidung noch aussteht.
Niko Krause 02931 878-263 krause@arnsberg.ihk.de
Speichernetzentgelte: Schlüssel zur Energiewende oder Investitionsbremse? Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien rückt ein bislang wenig beachtetes Thema zunehmend in den Fokus der energiepolitischen Diskussion: Speichernetzentgelte. Gemeint sind Gebühren, die Betreiber von Stromspeichern für die Nutzung der Netzinfrastruktur zahlen müssen. Zusätzliche Dynamik erhält die Debatte durch das absehbare Auslaufen zentraler Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) im Jahr 2029. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hingewiesen, dass Teile der bisherigen Netzentgeltsystematik nicht mehr zu den Anforderungen eines zunehmend dekarbonisierten und flexibilisierten Energiesystems passen. Aus Sicht der Behörde sind bestehende Regelungen teilweise ineffizient, da sie weder ausreichend Anreize für netzdienliches Verhalten setzen noch neue
Technologien wie Speicher angemessen berücksichtigen. Das grundlegende Problem: Stromspeicher werden derzeit häufig doppelt belastet. Sie zahlen Netzentgelte sowohl beim Einspeichern als auch beim Ausspeichern von Energie. Diese sogenannte „Doppelbelastung“ steht im Widerspruch zur systemischen Funktion von Speichern, die eigentlich dazu beitragen sollen, Netze zu entlasten, Lastspitzen auszugleichen und erneuerbare Überschüsse nutzbar zu machen. Für Unternehmen bedeutet die aktuelle Ausgestaltung der Speichernetzentgelte vor allem eines: Unsicherheit. Einerseits eröffnen Speichertechnologien neue Möglichkeiten zur Optimierung von Energiekosten und zur aktiven Teilnahme am Energiemarkt, andererseits wirken bestehende Netzentgeltregelungen häufig noch als wirtschaftliche Hürde.
Mit der zunehmenden Kritik der Bundesnetzagentur an der bestehenden Systematik und den politischen Reformbestrebungen wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Speicher künftig systemdienlicher und damit auch wirtschaftlich attraktiver integriert werden. Für Unternehmen entsteht daraus eine Übergangsphase: Kurzfristig dominieren regulatorische Risiken, mittelfristig könnten sich jedoch neue Chancen ergeben – insbesondere für Betriebe, die frühzeitig in Flexibilität und Speicherlösungen investieren. Fest steht, dass die Energiewende ohne flexible und leistungsfähige Speicher kaum gelingen wird. Niko Krause 02931 878-263 krause@arnsberg.ihk.de
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