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INHALT:

Foto: Gina Sanders – stock.adobe.com

nicht an der Finanzierung der Netzkosten beteiligt. Es wird geprüft, inwieweit eine Beteiligung die allgemeine Belastung verringern würde. 2. Netzentgeltkomponenten. Es wird diskutiert, aus welchen Komponenten die zukünftige Netzgeltsystematik insbesondere in Höchst-, Hoch- und Niederspannung bestehen soll. 3. Dynamische Netzentgelte. Es besteht die Möglichkeit, in Anlehnung an die Strombörsenpreise, sowohl eine zeitliche als auch regionale Komponente in die Netzentgeltberechnung einzuführen. Bei hohem Stromangebot würden die Netzentgelte sinken,

wirtschaft 11+12/2025

bei niedrigem Stromangebot steigen. 4. Bundeseinheitliche Netzentgelte. Derzeit unterscheidet sich die Höhe der Netzentgelte regional. Bei dieser Option würden die Netzentgelte auf Verteilernetzebene vereinheitlicht. 5. Speicherentgelte. Mit der Zunahme an Speicheroptionen wird auch das Entgeltregime für mobile und stationäre Speicher für die Netzentgeltsystematik geprüft. Ein erster Schritt in Richtung Entlastung der Netzentgelte ist vor Kurzem geschehen: Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett ein Paket zur Strompreisentlastung beschlossen.

Die Entlastung geschieht durch zwei Hebel: Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzbetreiber. Der Zuschuss soll bis 2029 jährlich ausgezahlt werden und umfasst in Summe eine Entlastung von 26 Mrd. Euro. Finanziert wird dieser Betrag aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Zuschuss wird an die Betreiber der Übertragungsnetze gehen. Die geschätzte Entlastung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei durchschnittlich zwei Cent je Kilowattstunde, variierend je nach Region. Damit die Entlastung ab Januar 2026 greifen kann, müssen die gesetzlichen Regelungen bis spätestens 10. Oktober 2025 verabschiedet sein, damit die Netzbetreiber den Zuschuss bei der Entgeltkalkulation für das Jahr 2026 berücksichtigen können. Zweiter Bestandteil des Strompakets ist die Verstetigung der Stromsteuerabsenkung auf EU-Mindestniveau für bestimmte Unternehmensgruppen. Die Maßnahme gilt für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Das Strompaket stellt eine kurzfristige Maßnahme zur Stabilisierung der Stromkosten dar. Sie ist jedoch kein Ersatz für eine kosteneffiziente Reform der Netzentgeltsystematik. Die Stromsteuerregelung adressiert lediglich das produzierende Gewerbe und blendet damit zahlreiche Branchen wie Gastronomie, Handel aber auch die Logistik und Hafeninfrastruktur aus.

Niko Krause 02931 878-263 krause@arnsberg.ihk.de

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