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politik
Foto: Morgenbrod/IHK
Bei einem gemeinsamen Workshop von IHK NRW und IHK Arnsberg haben sich Unternehmensvertreter im vergangenen Dezember über VSME informiert und ausgetauscht.
VSME – freiwilliger Berichtsstandard für Nachhaltigkeit Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) ist ein freiwilliger EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unter die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Dieser richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Kunden, Banken oder Geschäftspartnern bereitstellen müssen oder wollen, ohne den hohen Aufwand der CSRD-Berichterstattung zu tragen. Ziel des VSME ist es, einen praxisnahen, einheitlichen Berichtsrahmen zu schaffen und die Vielzahl
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unterschiedlicher ESG-Anfragen entlang der Lieferkette zu reduzieren. Der VSME wurde von der European Financial Reporting Advisory Group – kurz: EFRAG im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Aufbau des Standards Seit Juli 2025 empfiehlt die EUKommission den Standard offiziell für KMU. Durch die laufende Omnibus-Deregulierung gewinnt der VSME an Bedeutung, da er künftig für viele Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden relevant sein dürfte. Diese sind fortan nicht mehr CSRDpflichtig. Gleichzeitig begrenzt er den
Umfang der Nachhaltigkeitsabfragen, die große CSRD-pflichtige Unternehmen an ihre mittelständischen Zulieferer richten dürfen. Der Standard ist modular aufgebaut. Das Basismodul umfasst 51 Datenpunkte in elf Themenfeldern zu Umwelt, Sozialem und Governance und bildet die Mindestanforderungen der Berichterstattung ab. Es wird vor allem für kleinere Unternehmen empfohlen. Ergänzend kann ein freiwilliges Zusatzmodul mit weiteren 42 Datenpunkten genutzt werden, das sich an Unternehmen mit höheren Anforderungen von Banken, Großkunden oder Investoren richtet. Eine formale doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist
wirtschaft 03+04/2026
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