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politik
OLG-Urteil: Keine Gebühren für Gasanschluss-Stilllegung Das OLG Oldenburg hat Anfang des Jahres (Az. 6 UKI 2/25) entschieden, dass Netzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitergeben dürfen. Konkret verlangte ein Netzbetreiber knapp 1.000 Euro für die Stilllegung,
unter Berufung auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Das OLG stellte klar, dass § 9 NDAV nur die Kosten für Herstellung oder Änderungen eines Netzanschlusses (z.B. bei Erweiterung der Kundenanlage) regelt, nicht jedoch für dessen Still-
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legung. Eine dauerhafte Außerbetriebnahme sei keine „Änderung“ im Sinne der NDAV. § 8 NDAV differenziert auch zwischen Änderung, Abtrennung und Beseitigung. Netzbetreiber dürfen diese Kosten daher nicht einseitig auf die Kunden abwälzen. Das Gericht betonte zudem den Verbraucherschutz. Die NDAV sei als Verbraucherschutzgesetz auszulegen und Kostenpflichten der Kunden seien eng zu begrenzen. Eine erweiternde Auslegung zugunsten der Netzbetreiber, etwa nach dem „Verursacherprinzip“, sei ausgeschlossen. Die Veröffentlichung solcher Pauschalen in Preisblättern sei zudem irreführend und wettbewerbswidrig, da sie fälschlich den Eindruck erwecken, die Gebühr sei gesetzlich vorgeschrieben. Hintergrund: Die Zahl der Verbraucher, die auf alternative Heizlösungen wie beispielsweise Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen, steigt über die Jahre konstant. Auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung
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