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expliziter Berücksichtigung von KMU nötig, die sowohl die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten als auch handelspolitische Auswirkungen berücksichtigt. Zudem sollte die sichere Versorgung mit notwendigen Produkten und Komponenten, bspw. für den Ausbau der Energieinfrastruktur, sowohl kurz- als auch langfristig beachtet werden. 5. Bürokratiearme Umsetzung: Eine Umsetzung der Local-Content-Vorgaben sollte das Prinzip „Think-smallfirst“ berücksichtigen und zusätzlichen Bürokratieaufwand vermeiden, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Auftraggebern.
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Durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Europäischen Binnenmarkt, welche die Breite der Wirtschaft stärken, können Abwanderungen der Industrie und der industrienahen Dienstleistungen sowie neue Abhängigkeiten vermieden werden. Zugleich steigt damit die Attraktivität des Standortes für ausländische Investitionen. Sind Local-Content-Vorgaben unumgänglich, so sollten sie folgende Anforderungen erfüllen: 1. Ultima Ratio Grundsatz: LocalContent-Vorgaben sind so wenig wie möglich einzuführen, d. h. nur in Bereichen, die für die Sicherheit Europas und/oder Deutschlands unabdingbar sind. International Procurement Instrument (IPI) – vor unfairen Drittstaatenmaßnahmen geschützt werden können. Wenn Industrien geschützt werden sollen, dann nur WTO-kon-
wirtschaft 05+06/2026
form. 2. Zeitlich begrenzt: Bei Local-ContentVorgaben sollte klar definiert werden, dass diese bis zum Wegfall der Begründung für die jeweilige Maßnahme zeitlich befristet sind, um den Ausnahmecharakter solcher Regelungen deutlich zu machen. 3. Klar definiert und zielgerichtet: Es ist zwingend notwendig, Local-ContentVorgaben klar abgrenzbar zu definieren. Dies muss praktikabel, leicht nachweisbar und kohärent zu anderen Definitionen zu Ursprungsregelungen im weiteren Sinne sein. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Auftraggeber müssen in der Lage sein, damit umzugehen. 4. Umfassende Folgenabschätzung: Vor neuen Schutzmaßnahmen ist eine umfassende Folgenabschätzung unter Einbeziehung der Betroffenen unter
6. Öffnungsmöglichkeiten vorsehen: Sofern es faktisch unmöglich sein sollte, die auf dieser vorgenannten Basis ausgestalteten Local-Content-Vorgaben einzuhalten, ist es notwendig, Öffnungsmöglichkeiten vorzusehen. Andernfalls kann ein bestehender Beschaffungsbedarf nicht erfüllt werden, weil es z. B. ein EU-Produkt mit dem geforderten Local-Content gar nicht gibt oder weil keine entsprechenden Angebote auf Ausschreibungen abgegeben werden. Dies müsste auch bereits im Stadium der Markterkundung festgestellt werden können, da andernfalls Vergabeverfahren offensichtlich ins Leere laufen und verzögert würden. 7. WTO-konforme Ausgestaltung: Eine WTO-konforme Ausgestaltung aller Lokalisierungsbestrebungen sollte angestrebt werden, die die Sicherung kritischer Produktions- und Innovationsfähigkeiten ermöglichen, ohne Märkte unnötig zu verzerren. Eskalierende Handelskonflikte sollten vermieden werden. Ebenso sollte die EU durch Maßnahmen gegen keine bilateralen Handelsabkommen verstoßen. (Text: DIHK) 43
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