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teurer wird der Betrieb. Aufgrund der Struktur von Wärmenetzen ist die Preisstruktur in der Regel intransparent und es besteht keine Möglichkeit auf die Preisgestaltung Einfluss zu nehmen. Zur Abgabe und Annahme von Abwärme benötigt es zusätzliche technische Infrastruktur. Damit erhöht sich nicht nur der finanzielle Aufwand, sondern auch der logistische. Oft wird zudem auch zusätzlicher Platz zum Bau der Infrastruktur benötigt.
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Viele Unternehmen – insbesondere in Industrie und produzierendem Gewerbe – verfügen über Abwärmepotenziale, die theoretisch in ein Wärmenetz eingespeist werden könnten. Die kommunale Wärmeplanung erhebt solche Potenziale systematisch. Dabei ist jedoch zu beachten: Abwärmemengen sind häufig nicht konstant, sondern unterliegen saisonalen und betrieblichen Schwankungen. Die Nutzung industrieller Abwärme muss technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und freiwillig bleiben. Die gesetzliche Verpflichtung zur Abwärmevermeidung und Eigennutzung (§ 16 EnEfG) bedeutet, dass viele Unternehmen ihr Potenzial bereits intern verwerten – eine Weitergabe an Dritte ist oft nicht praktikabel. Die Wirtschaftlichkeit von Nahund Fernwärmenetzen ist oft schwierig zu gewährleisten. Oft ist eine erforderliche Mindestabnahmemenge pro Meter Netz erforderlich. Je weniger Anschlüsse bestehen, desto ineffizienter und
wirtschaft 11+12/2025
3. Verfügbarkeit und Umbau von Netzinfrastruktur Die Frage, ob und wann bestehende Gasnetze zurückgebaut oder stillgelegt werden, hat unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen, die heute noch auf leitungsgebundenes Erdgas angewiesen sind – z. B. für Prozesswärme mit hohen Temperaturen. Für diese Unternehmen gilt: Eine Stilllegung darf nur erfolgen, wenn eine gleichwertige Alternative zur Verfügung steht – technisch wie wirtschaftlich. Eine öffentliche Förderung von Umbaumaßnahmen ist erforderlich, um Kostenbelastungen zu vermeiden. Bestandsleitungen könnten in Zukunft alternativ genutzt werden, etwa für Wasserstoff oder als Glasfasertrasse. Eine voreilige Demontage ist daher kritisch zu sehen. Die IHK Arnsberg setzt sich dafür ein, dass die Perspektive der Wirtschaft in der kommunalen Wärmeplanung angemessen berücksichtigt wird. Wir bringen die Anforderungen und Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen in die Planungsprozesse ein und stehen im Dialog mit Kommunen, Planungsbüros und Netzbetreibern. Unsere Ziele sind: Planungssicherheit für Unterneh-
men schaffen, z. B. durch frühzeitige Information über geplante Versorgungsgebiete und mögliche Konsequenzen. Technologische Offenheit bewahren: Es darf keine einseitige Festlegung auf bestimmte Systeme oder Energieträger geben – jedes Unternehmen braucht individuelle Lösungen. Bürokratie und Kostenbelastungen begrenzen: Die Wärmewende muss für Unternehmen umsetzbar bleiben. Freiwilligkeit statt Zwang: Ob Einspeisung von Abwärme oder Anschluss an ein Wärmenetz – die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen muss gewahrt bleiben. Wie Unternehmen sich einbringen können Unternehmen, die in einem Planungsgebiet ansässig sind, sollten die kommunalen Wärmeplanungsprozesse aufmerksam verfolgen und sich aktiv einbringen. Die IHK Arnsberg unterstützt dabei mit: Individuellen Beratungen zur Wärmeplanung Stellungnahmen zu Entwürfen kommunaler Wärmepläne Vermittlung von Kontakten zu kommunalen Ansprechpartnern oder Planungsbüros Bei Fragen zur kommunalen Wärmeplanung in Städten oder Gemeinden können Unternehmen sich an die IHK wenden.
Niko Krause 02931 878-263 krause@arnsberg.ihk.de
Sina Sossna 02931 878-161 sossna@arnsberg.ihk.de
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