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INHALT:

Bedarfsplanung

Vorplanung

Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung

Entwurfsplanung & Genehmigungsvorbereitung

Planstellenverfahren

Ausführungsplanung und Bauvorbereitung

Bau- und Verkehrsfreigabe

• Feststellung, welche Vorhaben notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll sind. • Zuständigkeit: Bundesministerium für Verkehr (Federführung), Bundestag & Bundesrat (Beschluss), Fachbehörden (Lieferung von Grundlagen & Daten) • Zentrale Unterlagen/Beschlüsse: Bundesverkehrswegeplan (BVWP) & Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen • Technische und umweltfachliche Prüfung von Trassenvarianten zur Vorbereitung einer Linienbestimmung • Zuständigkeit: Autobahn GmbH oder Landesstraßenbauverwaltungen (hier: Straßen.NRW) • Zentrale Unterlagen/Beschlüsse: Trassenuntersuchung, Umweltverträglichkeitsstudie, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Vorschlag für die Linienführung   Einreichung der Unterlagen beim Bundesministerium für Verkehr • Festlegung der Grundsätzlichen Trasse im Raum (nicht im Detail), inklusive Variantenstudien. • Zuständigkeit: Bundesministerium für Verkehr, Landesplanungsbehörde • Zentrale Unterlagen/Beschlüsse: Vorplanungsunterlagen, Raumordnerische Beurteilung, Linienbestimmungsunterlagen  Linienbestimmungsbeschluss durch Fernstraßen-Bundesamt • Konkretisierung der Trasse und technischen Details (Brücken, Anschlussstellen, etc.) • Zuständigkeit: Autobahn GmbH bzw. Landesstraßenbauverwaltung (Planung), Fernstraßen-Bundesamt (Genehmigung) • Zentrale Unterlagen/Beschlüsse: Entwurfsunterlagen, Detailpläne, Umweltbericht, Artenschutzbeitrag  Entwurfsgenehmigung

• Rechtsverbindliche Bau- und Grundstücksgenehmigung mit Abwägung aller privaten & öffentlichen Belange • Zuständigkeit: Autobahn GmbH bzw. Landesstraßenbauverwaltung (Antrag und fachliche Zuarbeit), Fernstraßenbundesamt (Prüfung und Beschluss) • Ergebnis: Planfeststellungsbeschluss (rechtskräftig nach Ablauf von Klagefrist oder gerichtlicher Bestätigung)

46sieben B1n

B7n

B55n

A445

• Umsetzung der genehmigten Planung in konkrete Bauunterlagen, Vergabe und Vorbereitung des Baus • Zuständigkeit: Autobahn GmbH bzw. Landesstraßenbauverwaltung (Planung/Vorbereitung), Fernstraßen-Bundesamt bzw. Bundesministerium für Verkehr (Prüfung und Genehmigung) • Zentrale Unterlagen/Beschlüsse: Unter Anderem Ausführungspläne, Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen, Baufreigabe durch das Fernstraßen-Bundesamt bzw. das Bundes-Verkehrsministerium • Bauausführung, Überwachung und Verkehrsfreigabe • Zuständigkeit: Autobahn GmbH bzw. Landesstraßenbauverwaltung und jeweilige Bauunternehmen (Ausführung), Fernstraßen-Bundesamt (Bauaufsicht), Bundesministerium für Verkehr (Finanzierung und Oberaufsicht)

gungen von Wiesenweihen-Vorkommen östlich von Hilbeck zu minimieren. Das dazu erforderliche Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss des A445-Lückenschlusses wurde mittlerweile abgeschlossen. Es führte dazu, dass die Autobahn näher an der Ortslage Hilbeck geführt wird. In einem nächsten Schritt wird das Bundesverwaltungsgericht über zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss entscheiden. Erst dann kann mit der Ausführungsplanung und den Bauvorbereitungen begonnen werden. B7n (Neubau zwischen BestwigNuttlar und Brilon im „2+1-Querschnitt“): Der Neubau der B7n ist Bestandteil des Netzkonzeptes zur Stärkung und Erschließung des Hochsauerlandes auf der Achse der A 46 im Ruhrtal. Diese wird im Westen an die A 445 und von dort weiter an die A44 und im Osten ab Brilon über die B480 an die A44 und die A33 bei Bad Wünnenberg angebunden. Der

wirtschaft 03+04/2026

hohe Verkehrsbedarf für den Personen- und den Güterverkehr sowie den Tourismus machen eine leistungsfähige Verkehrsachse erforderlich. Seit langem fordern auch die Bürger in den zunehmend stärker belasteten Ortsdurchfahrten in Olsberg-Antfeld und Brilon-Altenbüren eine Entlastung der Ortsdurchfahrten und eine Verbesserung ihres Lebensumfeldes. Das Projekt B7n ist aufgrund seines hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 aufgenommen. Es ist die zwangsläufige Fortsetzung des im November 2019 freigegebenen Teilabschnitts der A 46 zwischen Velmede und Nuttlar nach Osten. Die B7n befindet sich derzeit in der Bestimmung der Linienführung. Die Vorzugsvariante, der eine umfangreiche Bürgerbeteiligung mit Alternativen-Prüfung vorausging, wurde am 14. Mai 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie sieht eine zu-

nächst gerade Verlängerung vom A 46-Ende bis hinter Altenbüren und von dort eine Verschwenkung in die Tallage auf die Achse der bisherigen B 7 vor. Nach der öffentlichen Vorstellung der Planungen gab es die Gelegenheit für Einwendungen und Hinweise. Bevor das Fernstraßen-Bundesamt voraussichtlich im Jahr 2026 über den Linienbestimmungsbeschluss entscheidet, müssen die 53 Einwendungen zunächst von Straßen.NRW ausgewertet werden. 46sieben (Lückenschluss der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim): Die Achse der A 46 zwischen Hagen (A45/A 1) und Brilon ist seit Jahrzehnten unvollständig. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Autobahnlücke zwischen dem heutigen Endpunkt der A46 östlich von Iserlohn und der Fortsetzung ab der Anschlussstelle in Arnsberg-Neheim (A 445) zu beseitigen. Der Lückenschluss bündelt die Verkehre auf der neuen Achse und ent29


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