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aus der region

Kommunale Wärmeplanung: Was Unternehmen wissen müssen

D

ie kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument der Energiewende. Sie soll Städte und Gemeinden dabei unterstützen, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Ziel ist es, den Wärmebedarf langfristig mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu decken – auf wirtschaftlich tragfähige Weise. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleine-

re Städte und Gemeinden haben Zeit bis Mitte 2028. Auch im IHK-Bezirk Arnsberg setzen sich viele Kommunen bereits aktiv mit der Thematik auseinander – sei es durch eigene Planungen oder in Zusammenarbeit mit Planungsbüros und Netzbetreibern. Die Wärmeplanung betrifft nicht nur Haushalte und kommunale Einrichtungen – auch Unternehmen sind in mehrfacher Hinsicht direkt betroffen: 1. Zukünftige Energieversorgung im Betrieb

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Die Wärmeplanung legt fest, welche Energieinfrastruktur in bestimmten Gebieten langfristig ausgebaut oder zurückgebaut werden soll, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Für Unternehmen kann das bedeuten: Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz wird empfohlen oder vorgesehen. Im ersten Schritt wird hier nur geprüft, ob sich ein Gebiet mit Industriedichte potenziell als Abnehmer oder Anbieter von Wärme anbieten würde. Die Nutzung bestehender Erdgasleitungen wird perspektivisch eingeschränkt oder ersetzt. Der Umstieg auf alternative Wärmequellen wie Wasserstoff, Biomasse oder Wärmepumpen wird notwendig. Unternehmen benötigen jedoch verlässliche Rahmenbedingungen, um Investitionen in neue Heiztechnik oder Produktionsprozesse planen zu können. Unklarheiten über zukünftige Versorgungsoptionen können die Wettbewerbsfähigkeit gefährden. 2. Industrielle Abwärme als Teil der Planung

wirtschaft 11+12/2025


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