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Neuer ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

I

m Rahmen einer neuartigen Kooperation führen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutschen Bürgschaftsbanken und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Das bundesweite Angebot gilt seit dem 1. November 2024 und richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie an junge Unternehmen. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbank NRW vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundeswirtschaftsministerium gewährt hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken, die somit keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen müssen. Die Antragsteller erhalten attraktive Konditionen und eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Die wichtigsten Eckpunkte: Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübergaben und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines

wirtschaft 05+06/2025

Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbank NRW profitieren die Antragstellerinnen und Antragsteller von besonders günstigen Zinsen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbank NRW ist möglich. Für die Förderung stehen Laufzeitvarianten von 10 oder 15 Jahren zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Antragsteller müssen ausreichend fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein sowie über einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen.

Hausbanken

werden durch eine 100-prozentige

Garantie der Bürgschaftsbank NRW vollständig vom

Kreditausfallrisiko entlastet.

Michael Rammrath 02931 878-172 rammrath@arnsberg.ihk.de

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