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Zuschüsse aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW
S Grundsätzlich
erhalten kleinere Unternehmen
höhere Förder-
sätze als mittlere Unternehmen.
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eit dem 1. Januar 2022 zählt der Hochsauerlandkreis zur Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP). Ziel des Programms ist es, Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu setzen, um so die Einkommenssituation in der heimischen Region zu verbessern, Standortnachteile auszugleichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Durch verschiedene Novellierungen ist das zusätzliche Ziel der Beschleunigung von Transformationsprozessen hinzugekommen. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze verknüpft. Alternativ kann aber auch das sogenannte Investitionskriterium (= der Durchschnitt der Abschreibungen der letzten drei Jahre mit einem Zuschlag von 50 Prozent) als Zugang dienen. „Durch die stärkere Fokussierung auf Nachhaltigkeit und zukunftsweisende Investitionen“, so IHK-Förderberater Michael Rammrath, „ist das bewährte Programm sehr attraktiv.“ Für die Frage, ob ein Unternehmen grundsätzlich gefördert werden kann, sind die Art der Tätigkeit und ihre regionalwirtschaftlichen Aspekte entscheidend. Die förderfähigen Branchen sind in einer Positivliste aufgeführt, der die Unternehmen auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) zugeordnet werden. Danach können insbesondere die Industrie und das Fremdenverkehrsgewerbe von der Förderung profitieren. Die Zuschusshöhe ist lukrativ. Michael Rammrath: „Grundsätzlich erhalten kleinere Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende).“ Für Großunternehmen ist das Programm in der Regel nicht relevant.
Sofern eine „de minimis“-Förderung möglich ist, kann der Zuschuss bis zu 45 Prozent, maximal 300.000 Euro, betragen. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro. Förderfähig sind Investitionen in das Sachanlagevermögen, also etwa fabrikneue Wirtschaftsgüter, der Erwerb von Grundstücken oder Baumaßnahmen. Erfolgreiche Antragstellung In die Berechnung des Zuschusses fließen neben den Investitionsausgaben die neuen oder gesicherten Arbeitsplätze ein. „Durch die im letzten Jahr erhöhten Bemessungsgrundlagen ergeben sich auch hier erweiterte Möglichkeiten“, so Michael Rammrath. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es ratsam, die Möglichkeiten der RPW-Zuschussförderung frühzeitig zu prüfen. Eine gute Gelegenheit bieten dafür die monatlichen Finanzierungssprechtage, die die IHK gemeinsam mit der NRW.BANK anbietet. Die nächsten Sprechtage sind für den 28. Mai und den 2. Juli terminiert. Für eine Teilnahme ist die vorherige telefonische Anmeldung bei Michael Rammrath erforderlich. Unabhängig von diesen Terminen steht er für eine Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens in persönlichen Beratungsgesprächen zur Verfügung.
Michael Rammrath 02931 878-172 rammrath@arnsberg.ihk.de
wirtschaft 05+06/2025
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