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Ende des
18. Jahrhunderts begann die Elektrifizierung im
Hochsauerland
Überleben der regionalen Leitsektoren Bergbau und Metallindustrie. Am 10. Juli 1856 gründeten Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Verwaltung der Kreise Arnsberg, Brilon, Meschede, Iserlohn, Soest, Hamm und Dortmund im Gasthof Linnhoff in Arnsberg das „Komitee Ruhreisenbahn“. Doch es sollte noch zehn Jahre dauern, bis die preußische Regierung am 1. Oktober 1866 die Obere Ruhrtalbahn mit der Streckenführung Hagen – Schwerte – Fröndenberg – Wickede – Arnsberg – Meschede – Bestwig – Brilon-Wald – Bredelar – Marsberg – Scherfelde – Warburg genehmigte. 1873 wurde das letzte Teilstück von Bestwig nach Warburg eröffnet. Andere Bahnprojekte wie die 1897 eröffnete Schmalspurbahn zwischen Bestwig und Ramsbeck oder die Strecke Sundern – Arnsberg (1900) konnten sogar nur auf Privatinitiative hin verwirklicht werden. Bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges erfüllten sich zunächst die in die Bahn gesetzten Hoffnungen der Wirtschaft. Mit Beginn des Kalten Krieges im Frühjahr 1947 ging der Güterverkehr auf der Oberen Ruhrtalbahn spürbar zurück und erreichte spätestens seit den 1970er-Jahren einen Tiefstand. Heute greifen nur noch wenige Unternehmen des Kammerbezirks auf die Bahn als Transportmittel zurück, vor allem weil der Transport auf der Straße ihren Bedürfnissen besser entspricht: Nur die Wenigsten können mit ihren Produkten ganze Güterzüge füllen. 1861 – Zusammenschluss der Handelskammern Am 13. Mai 1861 trafen sich Vertreter von 91 Handelskammern und Kooperationen in Heidelberg zur Konstituierung des „Allgemeinen Deutschen Handelstags (DHT)“. Seine Aufgabe sollte es sein, allgemeine Verbesserungen für die Wirtschaft in wichtigen Fragen zu erreichen. Themen waren vor allem Währung, Zölle, einheitliche Maße und Gewichte. 1918 wird der DHT in „Deutscher Industrieund Handelstag“ (DIHT) umbenannt. Nach einer Zeit der Bedeutungslosigkeit während der nationalsozialistischen Diktatur wurde der DIHT am 27. Oktober 1949 in Ludwigshafen wieder begründet. Der neue DIHT setzte sich
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für die Gestaltung der Kammern als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft mit öffentlich-rechtlicher Basis und für die Soziale Marktwirtschaft ein. 2001 in „Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)“ umbenannt, wurde er zum 1. Januar 2023 zur „Deutschen Industrie- und Handelskammer“ in eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt. 1870 – Preußisches Handelskammergesetz vom 24. Februar 1870 Das Handelskammergesetz schaffte erstmals eine einheitliche Regelung des Handelskammerwesens im gesamten Königreich Preußen. Unter anderem umfasste es neben Kaufleuten in Abgrenzung zum Handwerk auch die Industrie sowie – abhängig vom Umsatz – den Bergbau. Außerdem erhielten Repräsentanten und Vorstände von Aktiengesellschaften das aktive und passive Wahlrecht. 1891 – Beginn der Elektrifizierung im Hochsauerland Zunächst nutzten einzelne Unternehmen die neue elektrische Energie nur zur Erzeugung von Licht, bevor sie den Strom auch zum Betreiben ihrer Maschinen einsetzten. Ab 1893 versorgten die privaten Betreiber der einzelnen elektrischen Blockanlagen über den Bedarf ihrer eigenen Betriebe hinausgehend gegen Bezahlung auch umliegende Häuser, Straßenzüge und andere Fabriken mit Elektrizität. Ab etwa 1910 entstanden Kreiselektrizitätswerke als Verbundlösungen über eine Region hinaus, die bis in die 1990er-Jahre hinein bestanden. 1897 – Novelle zum Preußischen Handelskammergesetz vom 19. August 1897 Die Novelle zum Handelskammergesetz legte die Befugnisse der Staatsaufsicht gesetzlich fest. Sie brachte den Handelskammern eine weitestgehende Unabhängigkeit. § 29 verlieh den Kammern den Status einer juristischen Person. Im Vergleich zu ihren Anfängen in den 1850er-Jahren erschien die Arnsberger Handelskammer jetzt als spezialisierte, juristisch und wirtschaftlich versierte Interessenvertretung.
wirtschaft 05+06/2026
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