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1848 – Gesetzliche Grundlage Mit der Verordnung über die Errichtung von Handelskammern vom 11. Februar 1848 des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. (1840-1861) eröffnete sich ein Weg in Richtung einer neuen strukturierten Wirtschaftspolitik. Die zu errichtenden Handelskammern sollten Wirtschaftsberichte an die Regierung senden, die die Politik in die Lage versetzen sollten, bessere Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen zu schaffen. 1850 – Erste Gründungsgespräche Am 2. August 1850 forderte Regierungsrat Ludwig Jacobi in einem Schreiben die Händler und Gewerbetreibenden im Regierungsbezirk Arnsberg auf, eine Handelskammer in Arnsberg zu gründen. Am 19. August 1850 trafen sich elf Kaufleute, darunter die Unternehmer Josef Cosack (Hüstener Gewerkschaft), Ferdinand Gabriel (Gabriel & Bergenthal sowie Gebrüder Kropff & Unkraut) und Theodor Ulrich (Ulrich & Comp.), in Eslohe (Kreis Meschede). Drei weitere Unternehmer hatten Vertretungsvollmachten erteilt. Unter Vorsitz von Regierungsrat Jacobi diskutierten sie die Gründung der Handelskammer. Zwar wurde die Stadt Arnsberg als Sitz der neuen Handelskammer erst zwei Monate später festgelegt, aber auf die Anzahl der Mitglieder konnten sich die Teilnehmer bereits einigen: Es sollte „jeder Kreis, und zwar Arnsberg einschliesslich des herzoglich westphälischen Theiles vom Kreise Soest, drei wählen.“ Insgesamt sollten es zwölf Mitglieder sein. „Für wahlberechtigt mögen alle Handels- und Gewerbetreibende des Bezirks, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer entrichten, erklärt werden.“ Eine an das Sitzungsprotokoll angehängte „Übersicht von dem Gewerbesteuer-Voll-Aufkommen der Kreise Arnsberg, Brilon, Meschede und Olpe pro 1850“ führte in der Gewerbesteuerklasse A insgesamt 170 Gewerbetreibende auf, die in der geplanten Handelskammer wahlberechtigt sein sollten. 1851 – Gründung Per Erlass genehmigte der preußische Kö-
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nig Friedrich Wilhelm IV. am 11. Juni 1851 die Errichtung der Handelskammer für die Kreise Arnsberg, Meschede, Brilon und Olpe in der Stadt Arnsberg. Demnach waren die Handelskammern verpflichtet, „den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mittheilung von Auszügen aus ihren Berathungsprotokollen, sowie am Schluß jeden Jahres in einer besonderen Übersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gang des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntnis zu geben.“ Bei der Königlichen Regierung in Berlin hatten sie zu Beginn des Jahres einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des abgelaufenen Jahres einzureichen. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von der Heydt in Berlin erteilte die Anwei-
Josef Cosack, 1. Präsident der IHK Arnsberg
Erlass zur Gründung der Handelskammer Arnsberg.
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