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griechenland: bail-outDarlehen bricht EU-recht Nachdem die Finanzminister im April 2010 den Bail-out Griechenlands beschlossen hatten, haben sich Griechenland, die Euro-Staaten und der IWF auf die Modalitäten des Hilfspakets geeinigt. In den nächsten drei Jahren soll Griechenland danach Finanzhilfen in Höhe von 110 Mrd. Euro erhalten. Damit ist der Sündenfall vollzogen und wird durch das in der Nacht zum 10. Mai 2010 beschlossene Hilfssystem sogar bekräftigt. Es sieht vor, dass die EU gestützt auf Art. 122 AEUV zu günstigen Konditionen bis zu 60 Mrd. Euro am Kapitalmarkt aufnimmt und diese an Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten weitergibt. Zusätzlich sollen bilaterale Garantien bis zu 440 Mrd. Euro und Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) von maximal 250 Mrd. Euro gewährt werden. Letztlich soll die Europäische Zentralbank (EZB) Anleihen der Mitgliedstaaten kaufen. Grundlegende Änderung der Währungsunion. Die Mitgliedstaaten sind nicht mehr allein für ihre Finanzen verantwortlich; vielmehr wurde eine Haftungsgemeinschaft geschaffen, die durch die Verträge zur Währungsunion eigentlich ausgeschlossen ist (vgl. Art. 123, 124 und 125 AEUV). Das beschlossene Hilfssystem erfordert deshalb eine Änderung der europäischen Verträge namentlich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Was nun? Der Sündenfall darf nicht zum Dauerzustand werden. Eine Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist unumgänglich. Nur so können fiskalische Eigenverantwortung der Euro-Staaten und Anreize zu verantwortungsvollem Handeln glaubwürdig wiederhergestellt werden. Das CEP präsentiert in einer Studie elf konkrete Vorschläge, um aus der Währungsunion wieder eine Stabilitätsgemeinschaft zu machen. Sie kann bei Jan S. Vosswinkel, Telefon (07 61) 3 86 93-2 33, E-Mail: vosswinkel@cep.eu, bezogen oder unter www.ihk-arnsberg. de als PDF-Datei heruntergeladen werden. medizintechnik: wer liefert was? Nordrhein-Westfalen verfügt über viele Unternehmen in der Zukunftsbranche ,,Medizintechnik". Die amtliche Statistik kann ihre Leistungsfähigkeit leider zurzeit noch nicht umfassend abbilden. Daher ist eine landesweite Erfassung von Betrieben geplant, die (Vor-)Produkte für die Medizintechnik produzieren. Das Unternehmensnetzwerk ,,Brancheninitiative Gesundheitswirtschaft Südwestfalen" wird in nächster Zeit eine entsprechende Befragung durchführen. Ziel ist nicht nur die Erfassung der heimischen Potenziale in der Mewirtschaft 06/2010 dizintechnik, sondern auch die Ableitung von Handlungsempfehlungen zur zukünftigen Unterstützung der Betriebe vor Ort. Die Befragung wendet sich im Wesentlichen an Firmen mit weniger als 20 Mitarbeitern, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt nicht hauptsächlich in der Medizintechnik haben. kont@kt: Thomas Frye Tel.: (0 29 31) 87 81 59 frye@arnsberg.ihk.de mehr: www.gesundheitswirtschaft.net 23


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