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UntErnEhmEn & rEgion rückerstattung der Umsatzsteuer im ausland Sprachkenntnisse sowie des hohen administrativen Zeitaufwands viel zu oft vernachlässigt wird. Was ist zu beachten? Deutsche Unternehmen sind grundsätzlich EU-weit vergütungsberechtigt. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmer im Erstattungsstaat nicht zur Umsatzsteuer registriert ist, keine Betriebsstätte (Niederlassung oder ähnliches) im Erstattungsstaat unterhält und im Vergütungszeitraum keine steuerbaren Umsätze im Erstattungsstaat ausgeführt hat (ausgenommen sind u.a. Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, z. B. Reverse-Charge-Verfahren). Der Vergütungsantrag ist bis zum 30. September des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Erstattung der Umsatzsteuer ist auch aus den Ländern außerhalb der EU möglich, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Zu beachten ist hierbei, dass u. a. andere Fristen gelten als im vorgenannten Verfahren. Die Länder, aus denen die Vorsteuer zurückerstattet werden kann, sind unter www.ihk-arnsberg.de/rueck_ umsatzsteuer aufgelistet. Die Wirtschaft ist heute durch Prozesse der Globalisierung in hohem Maße international verflochten. Auch Mitarbeiter deutscher Unternehmen reisen daher aus betrieblichem Anlass vielfach ins Ausland. Geschäftspartner werden im Ausland besucht, Mitarbeiter fahren zu Messen oder nehmen an Seminaren teil. Nicht selten werden auch Garantie- und Montageleistungen im Ausland erbracht. In diesem Zusammenhang kommt es unweigerlich dazu, dass deutsche Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet werden. Die Umsatzsteuer auf im Ausland angefallene Geschäftskosten wird meist im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens durch die ausländische Steuerbehörde erstattet, ohne dass sich das Unternehmen für die Umsatzsteuer im jeweiligen Land registrieren lassen muss. Allerdings ist die Beantragung der Rückerstattung der im Ausland angefallenen Umsatzsteuer ein Thema, das von vielen deutschen Unternehmen aufgrund der komplexen landesspezifischen Verwaltungsvorschriften, der fehlenden © Ludovic Lanoë - Fotolia.com ZAUNSYSTEME GmbH + Co. KG Zäune und Tore ­ Diverse Ausführungen ­ Montage - Tiefziehen - Fräsen - Bedrucken - Bohren - Sägen - Polieren - Biegen - Kleben um szentr C-Frä hine s-CN 5-Ach formmasc m e Vakuu ckmaschin u r Siebd info@hadisch.de www.hadisch.de · Herstellung von Tor- und Zaunanlagen · Herstellung von Tor- und Zaunanlagen in Metall und Kunststoff in Metall und Kunststoff · für Industrie und Sonderanfertigung · Sonderanfertigung Privatbereich · Schiebetore, Schranken · Schiebetore, Schranken · Sonderanfertigung · E-Antriebe vom deutschen Hersteller 59590 Geseke, Siemensstraße 2, Tel. 0 29 42/ 71 68, Fax 0 29 42 / 71 94 www.hutyra.de e-mail: info@hutyra.de Zweigstelle: 59557 Lippstadt, Westernkötter Straße 204, Tel. 0 29 41/ 93 30 99 Fax 02941/933098, www.hutyra.de e-mail: huwi@hutyra.de wirtschaft 06/2010 von PMMA, PETG, PS, PC, SAN, ABS, PE, ... Raiffeisenstraße 26 59757 Arnsberg Tel. 0 29 32 / 70 00 57 Fax 0 29 32 / 70 00 59 16


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