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INHALT:

noch einmal deutlich hervorgehoben. Übrigens können Unternehmen mit einer bewährten Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Unternehmen Pluspunkte beim Ranking sammeln. Ziele und gesetzliche Neuregelung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Ein Unternehmen, das ihre Mitarbeiter am Unternehmenskapital beteiligt oder beteiligen möchte, kann damit folgende Ziele verfolgen: - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (Erhöhung der Produktivität, Senkung der Kosten, Anreiz für Innovationen; Veränderungsfähigkeit und -bereitschaft) - Stärkung der finanziellen Stabilität (Verbesserung der Kapitalstruktur, Erhöhung der Liquidität und Flexibilität, günstigere Finanzierung, bessere Bonität) - Zustimmung / Motivation der Mitarbeiter (Beteiligung als Anreiz, Aufbau eines Vermögens als Sicherheit und Altersvorsorge, Partizipation am Unternehmen bzw. Unternehmenserfolg, Bindung zum Unternehmen) - Identität des Unternehmens (Mitarbeiterbeteiligung als Option für Nachfolge- und Übernahmeregelungen sowie für Unterstützungsleistungen im Sanierungsfall, Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens in Folge der hinter der Mitarbeiterbeteiligung stehenden Unternehmenskultur) Die ab 1. April 2009 geltende staatliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung stützt sich wie bisher auf die Regelungen im Vermögensbildungsgesetz und im Einkommensteuergesetz und sieht wie folgt aus: - Jeder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.000 (Ledige) bzw. 40.000 (Verheiratete) hat die Möglichkeit, bis zu 400 pro Jahr als Vermögenswirksame Leistungen im eigenen Unternehmen in Form einer Kapitalbeteiligung anzulegen und dafür die staatliche Arbeitnehmersparzulage von 20 % zu erhalten. - Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern für den wirtschaft 07+08/2010 Erwerb von Beteiligungen am Unternehmen zuwenden kann, beträgt 360 pro Jahr und ist damit deutlich höher als der bisherige Betrag. Trotz mancher Einschränkungen bietet das neue Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Bei Inanspruchnahme aller Förderungen wird schon nach einer Laufzeit von 6 Jahren und erst recht bei einer längeren Laufzeit erhebliches Kapital aufgebaut ­ als Beitrag zur Vermögensbildung der Mitarbeiter und zur Stärkung des Kapitals der Unternehmen. Die Durchschnittsrenditen für die Mitarbeiter übersteigen ­ in erster Linie auf Grund des Arbeitgeberzuschusses ­ auch bei langen Laufzeiten deutlich jede andere übliche Anlageform. Auch für die Unternehmen rechnet sich die Kapitalbeteiligung der eigenen Mitarbeiter. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat mehr als 30 empirische Untersuchungen aus den letzten Jahren ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass ,,deutliche Produktivitätseffekte" in Folge materieller Mitarbeiterbeteiligung konstatiert werden können. Der Produktivitätsvergleich zwischen Betrieben mit und ohne Mitarbeiterkapitalbeteiligung zeigt ebenso eindeutige Ergebnisse: Die Wertschöpfung pro Beschäftigten in Beteiligungsbetrieben liegt im Durchschnitt um bis zu 20 % höher als in anderen Betrieben. Eine Umfrage der AGP in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung ATKearney in Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung machte ebenfalls positive Auswirkungen von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen deutlich. Die befragten Unternehmensleitungen berichteten insbesondere von Verbesserungen bei Identifikation und Motivation der Mitarbeiter, aber auch bei ,,harten" Kenngrößen wie Arbeitsproduktivität und Unternehmensergebnisse. @utor: Michael Feldmann Personalentwicklungsberater beim IHK-Bildungsinstitut info@gi-personalarbeit.de 19


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