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INHALT:

unternehmen & reGIon Brandschau muss sein Durchschnittlich sterben in Deutschland jährlich mehr als 600 Personen durch Brände. Der Gesamtschaden beträgt mehrere Milliarden Euro. Beim Automobilbau kostet eine Stunde Produktionsausfall 250.000 Euro, beim Auto mobilzulieferer 12.500 Euro und in der Papierindustrie 10.000 Euro. Auch eine gute Feuerversicherung schützt nicht immer vor der Insolvenz nach einem Brand. Denn als Folge wenden sich oft die Kunden ab, so dass viele Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. se erleichtern der Feuerwehr im Ernstfall die Brandbekämpfung, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten." Die Kosten der Brandschau werden nicht willkürlich durch die Kommune festgelegt, sondern vom Ministerium für Bauen und Verkehr vorgegeben. Das OVG Münster hat z. B. den ,,Brand" wie folgt definiert: ,,Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!" Zur Brandschau als aktiven Brandschutz gibt es keine Alternative. Die Folgen eines Brandes können ins Unermessliche gehen. Häufig kommen auf das Unternehmen bei Personen-, Umwelt- oder Sachschäden eine Vielzahl von Rechtsfolgen zu. So muss der zivilrechtliche Schaden ersetzt werden, möglicherweise wird die Haftpflichtversicherung gekündigt, arbeitsrechtliche Probleme entstehen, öffentlichrechtliche Konsequenzen und Auflagen durch die zuständige Behörde drohen. Darüber hinaus stellt sich aber auch die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung für das Ereignis. Sobald die ersten Hilfs- und Rettungsmaßnahmen abgeschlossen sind, beginnt u. U. die Staatsanwaltschaft von Amts wegen mit strafrechtlichen Ermittlungen. Im Vordergrund steht dabei stets die Frage nach der Verantwortlichkeit. Es ist folglich im Interesse eines Unternehmens, den Brandschutz und damit die Pflicht zur Brandschau ernst zu nehmen. kont@kt: Alfons Ziganki Tel.: (0 29 31) 87 81 37 ziganki@arnsberg.ihk.de wirtschaft 07+08/2010 Immer mehr gesetzliche Bestimmungen verpflichten Unternehmen, die unterschiedlichsten Prüfungen von Anlagen bzw. Anlagenteilen durchführen zu lassen. Dabei treten nicht selten erhebliche Kosten auf, während Sinn und Zweck solcher Maßnahmen oft verborgen bleiben. Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber (§ 6 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz ­ FSHG) wiederkehrende (mindestens alle 5 Jahre) Besichtigungen (Brandschau) bei Objekten vor, die besonders brand- oder explosionsgefährdet bzw. bei denen im Brand- oder Explosionsfall eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Die verantwortlichen Gemeinden wählen nicht willkürlich, sondern anhand einer Objektliste, die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Deutschlands erstellt worden ist, Betriebe aus, bei denen eine Brandschau durchgeführt werden soll. Diese wird dem Unternehmen in der Regel 10 drei Wochen vorher angekündigt. Durch die Brandschau soll festgestellt werden, ob bei der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, die Voraussetzungen für die Rettung von gefährdeten Personen gegeben sind, die wirksame Brandbekämpfung möglich ist, die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen. ,,Im Stadtgebiet Arnsberg befinden sich ca. 660 brandschaupflichtige Unternehmen, die besichtigt werden müssen", so Manfred Cöppicus (Bild) von der Feuerwehr Arnsberg. ,,Das Ergebnis der Brandschau wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Erst wenn die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel binnen einer Frist der Feuerwehr nicht mitgeteilt wird, benachrichtigen wir den zuständigen Fachdienst der Kommune. Gleichzeitig stehen wir persönlich mit Rat und Tat zur Seite, um vor Ort die Mängelbeseitigung zu besprechen. Gute Ortskenntnis-


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