Gewerbezulassung

Für einige Gewerbe (z. B. Makler-, Versteigerer- und Bewachungsgewerbe, Waffen- und Munitionshandel) brauchen Unternehmer eine behördliche Erlaubnis. Dazu verhilft zuverlässigen und sachkundigen Gründern die positive IHK-Stellungnahme.