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INHALT:

für die Qualität der Geschäftsführung angesehen. Damit wird Nachhaltigkeit zur Geschäftschance für Unternehmen im notwendigen Transformationsprozess. Wer muss ab wann berichten? Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung tritt gestaffelt – abhängig von der Größe und von den Eigenschaften der Unternehmen – in Kraft. Zunächst sind die Unternehmen verpflichtet, die bereits heute einen sogenannten CSRBericht erstellen müssen. Diese Unternehmen berichten erstmalig 2025 für das Berichtsjahr 2024. Ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, müssen dann alle großen Kapitalgesellschaften oder ihnen gleichgestellte Gesellschaften erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Ab dem 1. Januar 2026 sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Ausnahme der kapitalmarktorientierten Kleinstunternehmen in der Pflicht. Welche Unternehmen als „groß“, „mittel“ oder „klein“ im Sinne der EU-Rechnungslegungsrichtlinie gelten, wird von Artikel 3 der Richtlinie wirtschaft 05+06/2024 2013/34/EU festgelegt. EU-Berichtsstandards für KMU Auch für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), die derzeit noch nicht berichtspflichtig sind, werden derzeit eigene Standards entwickelt. Hintergrund: Große berichtspflichtige Unternehmen fordern entlang der Lieferkette zunehmend Informationen über ökologische und soziale Aspekte von Ihren Partnern und Zulieferern an. Experten sprechen hier vom „Trickle-Down-Effekt“. Die EFRAG – die European Financial Reporting Advisory Group - entwickelt derzeit mit Unternehmen einen freiwilligen Berichtsstandard, verbunden mit der Hoffnung, die bürokratischen Aufwendungen für kleine Unternehmen klein(er) zu halten. Empfehlung der IHK Arnsberg Die CSRD ist ein dickes Brett. Die bürokratischen Aufwendungen für die Unternehmen sind in jedem Fall hoch. Gleichzeitig ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts aber – wie bereits erwähnt – auch eine Chance. Einige Unternehmen aus dem Klima- schutz- und Nachhaltigkeitsnetzwerk der IHK Arnsberg haben bereits Nachhaltigkeitsberichte erstellt und positive Erfahrungen gemacht. Die eigenen Aktivitäten werden systematisch erfasst, neue Daten werden gewonnen und Netzwerke im Unternehmen aufgebaut. Es wurde Wissen generiert, das dazu führte, Prozesse zu optimieren, die Mitarbeitenden noch besser einzubinden oder das Produktdesign zu optimieren. Empfehlung der Unternehmen: Je früher man anfängt, desto besser. Erster Schritt: Das Gespräch mit dem Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer. Diese kennen das Unternehmen und auch die gesetzlichen Anforderungen. Zweitens: Information. Die IHK Arnsberg, IHK NRW und insbesondere auch die DIHK bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an. Drittens: Netzwerke nutzen, wie zum Beispiel Branchenverbände und Partner in der Region. Lars Morgenbrod 02931 878-209 morgenbrod@arnsberg.ihk.de w  ww.ihk-arnsberg.de/sustalinablefinance 27


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