Lebensmittelüberwachung und Gebühren

Die behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, zu schützen. Gleichzeitig soll der Verbraucher vor Übervorteilung, Irreführung und Täuschung bewahrt werden.

Nach einer Gebührenordnung des Landes NRW müssen Bäcker, Fleischer, Konditoren, Gastwirte etc. für regelmäßige Lebensmittelkontrollen eine Gebühr entrichten.

Eine Kontrolle kostet 57 Euro plus 20 Euro Anfahrtskosten. Dauert die Überprüfung länger als eine Stunde, muss dem Zeitaufwand entsprechend mehr bezahlt werden.  Bei der Überprüfung  geht es zum Beispiel um Hygiene, Kühlung von Waren oder die Auszeichnung von Produkten.

Weiterführende Informationen stehen unter Downloads und Links zur Verfügung.