Ausbilder-Eignungsprüfung AEVO

Informationen zur Prüfung

Gute Fähigkeiten steigern den Erfolg der betrieblichen Ausbildung und sichern dem Unternehmen den Fachkräftenachwuchs. Mit der Ausbilder-Eignungsprüfung können Ausbilder über die im Berufsbildungsgesetz vorgesehene persönliche und fachliche Eignung hinaus den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nachweisen.

Sie legen die Prüfung vor der IHK Arnsberg ab, wenn Sie im IHK-Bezirk

- Ihren Wohnsitz haben oder
- in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig tätig sind oder
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen haben.

Sie haben erfolgreich eine IHK-Weiterbildungsprüfung wie z. B. Fachwirt(in) im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachwirt(in) für Versicherungen und Finanzen, Wirtschaftsfachwirt(in) bestanden und sind aufgrund der aktuellen Prüfungsverordnung Ihres IHK-Weiterbildungsabschlusses vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit, dann legen Sie nur den mündlich/praktischen Teil der Prüfung ab. Die Anmeldung muss innerhalb von 10 Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen IHK-Prüfung erfolgen - § 56 BBIG (Kopie Zeugnis einreichen).

Eine Befreiung von der AEVO-Prüfung ist bei Teilnehmern an Prüfungen von privatrechtlichen Einrichtungen nicht möglich. Auch wenn die Prüfungsinhalte identisch sind, müssen Absolventen einer privatrechtlichen Institution die AEVO-Prüfung nochmals vor einer staatlich anerkannten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft ablegen.

Wer allerdings eine "sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich rechtlichen Körperschaft abgenommen Prüfung" bestanden hat, deren Inhalte den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) entsprechen, kann von der Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen vollständig befreit werden (die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen).

Sofern Sie sich auf die Prüfung vorbereiten möchten, finden Sie Seminaranbieter u. a. im Internet. Informationen zu Seminaren können Sie nur durch die entsprechenden Seminaranbieter erhalten. Schulungsmaterial kann über den Buchhandel bezogen werden.

Infos zur AEVO-Prüfung - kurz und knapp (pdf)


Termine

Schriftliche Prüfung amAnmeldeschlussVersand der Einladung


SP*MP
09.04.202423.02.2024
15. KW
04.06.202419.04.2024
23. KW
03.09.202419.07.2024
36. KW
05.11.202420.09.2024
45. KW


* ca. 4 Wochen vor der Prüfung

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung KEINE schriftliche Anmeldebestätigung. Ihre Einladung zur Prüfung gilt als solche.


Anmeldung

 Anmeldeformular (PDF)            Formular  Übernahme der Prüfungsgebühr

Prüfungsgebühr:     170,00 € (Gebührentarif)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de



Information zu den mündlich/praktischen Prüfungsterminen

Wir beginnen i.d.R. zwei Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin mit den mündlich/praktischen Prüfungen.

Der Prüfungszeitraum liegt zwischen 3 - 4 Wochen, je nach Teilnehmerzahl.


Falls Sie aus beruflichen Gründen in diesem Zeitraum verhindert sind, so teilen Sie uns diese Termine bitte mit der Anmeldung mit! Nachträglich können keine Änderungen berücksichtigt werden.


Adressatenanalyse Formular / Muster  (pdf)

Informationen zur schriftlichen Prüfung (pdf)

Informationen zur praktischen Prüfung (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)